Prof. Dr. Gisela Müller-Brandeck-Bocquet – mainEUropa https://maineuropa.de Die Europäische Union jenseits der Krisen: Neues Vertrauen in die Potenziale der EU schaffen Tue, 17 Dec 2019 15:27:47 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.4 Endlosdrama Brexit: Es geht in die zweite Verlängerung https://maineuropa.de/endlosdrama-brexit-verlaengerung-johnson-bercow-austritt-no-deal-flextension-backstop-eu-europa-europaeische-union-grossbritannien-united-kingdom-mueller-brandeck-bocquet Sun, 03 Nov 2019 16:37:32 +0000 https://maineuropa.de/?p=1204 Der Brexit hält Europa nun schon seit dem Referendum vom 23.6.2016 in Atem und hat sich seit der Aktivierung des Austrittsartikels 50 EUV am 29.3.2017 durch die damalige britische Premierministerin Theresa May immer mehr zu einem wahrhaften Desaster, zu einem Schrecken ohne Ende entwickelt. May war es in drei Abstimmungen im Unterhaus nicht gelungen, für […]

Der Beitrag Endlosdrama Brexit: Es geht in die zweite Verlängerung erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Der Brexit hält Europa nun schon seit dem Referendum vom 23.6.2016 in Atem und hat sich seit der Aktivierung des Austrittsartikels 50 EUV am 29.3.2017 durch die damalige britische Premierministerin Theresa May immer mehr zu einem wahrhaften Desaster, zu einem Schrecken ohne Ende entwickelt. May war es in drei Abstimmungen im Unterhaus nicht gelungen, für das am 14.11.2018 mit der EU ausverhandelte Austrittsabkommen eine Mehrheit zu erringen. Daher wurde der ursprüngliche Austrittstermin des 31.3.2019 auf den 31.10.2019 verschoben. May trat am 7.6.2019 zurück, ihr Nachfolger wurde Boris Johnson, der als glühender Verfechter eines Halloween-Brexits zum 31.10.2019, notfalls auch ohne Vertrag, also als No-Deal-Brexit, agiert und mit markigen Sprüchen wie „Get Brexit done“ sowie „Do or die” für seinen Kurs wirbt.

Doch wer meinte, dass das politische Chaos, das seit Jahren im Vereinigten Königreich herrscht, nach Theresa Mays unglücklichem und erfolglosem Kurs nicht mehr zu toppen sei, der wurde in den letzten Wochen eines Besseren belehrt. Die Vorgänge um den No-Deal-Brexit oder einen Brexit mit Austrittsabkommen haben inzwischen derart zahlreiche und absurde Volten geschlagen, dass kaum einer mehr mitkommt. Daher soll im Folgenden eine schlichte Chronik der sich fast täglich verändernden Brexit-Ereignisse vorgelegt werden, um zumindest ansatzweise den Überblick in diesem Endlosdrama zu behalten. Diese Chronik beginnt mit dem 3.9.2019, dem ersten Sitzungstag des britischen Unterhauses nach der Sommerpause. Sie stützt sich auf die Presseberichterstattung und geht durchaus mit dem Mut zur Lücke vor.

Herbe Niederlagen für Boris Johnson

Am Dienstag, 3.9.2019, wurde auf Initiative des Labour-Abgeordneten Hilary Benn in Westminster ein Gesetz eingebracht, das einen No-Deal-Brexit verhindern sollte, des Inhalts, dass der Premier Johnson eine Verschiebung des Austrittsdatums bis Ende Januar 2020 beantragen muss, wenn er nicht bis zum 19.10.2019, dem Tag nach dem Gipfel des Europäischen Rats, einen neuen Deal mit der EU vorlegen kann. Das sog. Benn-Gesetz wurde am Mittwoch, 4.9.2019, mit 327 zu 299 Stimmen angenommen. Daraufhin entzog Johnson denjenigen 21 Tory-Abgeordneten, die diesem Antrag zugestimmt hatten, die Parteizugehörigkeit; seither gehören diese Abgeordneten, darunter der Churchill-Enkel Nicholas Soames, dem Unterhaus als Unabhängige an. Und seither fehlt Boris Johnson eine Mehrheit im Unterhaus. Das Oberhaus stimmte dem Benn-Gesetz am 6.9. zu, damit war – so meinte man zunächst – ein No-Deal-Brexit definitiv vom Tisch.

Eine weitere, äußerst herbe Niederlage erlitt der Premier, als das Oberste Gericht des Vereinigten Königreichs am 24.9.2019 die von Johnson beantragte und von der Queen gebilligte Suspendierung („Prorogation“) des Unterhauses für den ungewöhnlich langen Zeitraum 10.9. bis zum 14.10.19 als rechtswidrig und nichtig erklärte.

Johnsons Suche nach einem neuen Deal

Am 2.10.2019 trafen Johnsons Vorschläge für ein abgeändertes Austrittsabkommen endlich in Brüssel ein, wo man schon lange Zeit auf konkrete Vorschläge und Lösungsansätze aus London gewartet hatte. Im Fokus stand dabei die im ursprünglichen Abkommen vom 17.12.2018 gefundene sog. Backstop-Lösung; diese sollte die Wiedererrichtung einer harten, physischen Grenze zwischen der Republik Irland und dem zum U.K. gehörenden Nordirland dadurch verhindern, dass das ganze Vereinigte Königreich in einer Zollunion mit der EU und Nordirland de facto im Binnenmarkt verbleiben sollten – solange bis in einem künftigen Abkommen zwischen dem Post-Brexit U.K. und der EU eine andere Lösung für die Grenzfrage gefunden werden würde. Der Backstop war also immer nur eine Übergangslösung; dennoch war Theresa May exakt daran gescheitert. Johnsons war deswegen als ihr Außenminister zurückgetreten. Der Backstop war sein rotes Tuch, gewichtigster Punkt in seinem konfrontativen, beinharten Brexit-Kurs, zu dem allerdings auch die Absicht gehört, die von May ausverhandelte Zollunion zwischen EU und dem U.K. nicht einzugehen.

Anfang Oktober 2019 also schlug Johnson in einer spektakulären Kehrtwende seiner bisherigen Position nun vor, dass Nordirland sich weiterhin an die Regeln des Binnenmarktes für Güter hält, gleichzeitig aber Teil der künftigen britischen Zollunion werden wird. Die Erhebung von Zöllen zwischen dem EU-Gebiet Irland und dem Vereinigten Königreich würde also nicht mehr an der Grenze zwischen den beiden Irlands nötig werden; diese könnte folglich eine offene grüne Grenze bleiben. Vielmehr würde eine Zollgrenze in der irischen See entstehen. Die anfallenden Zölle sollen durch hochkomplexe Verfahren punktuell und außerhalb des Grenzgebiets durch britische Beamte erhoben werden. Außerdem wollte Johnson dem Parlament Nordirlands das Recht zugestanden sehen, darüber zu entscheiden, ob diese Lösung auch nach der Übergangsfrist, die nach derzeitiger Planung bis Ende 2020 dauert, beibehalten werden soll; alle vier Jahre sollte das nordirische Parlament darüber abstimmen.

Kommissionspräsident Juncker wollte in diesen britischen Vorschlägen gewisse Fortschritte erkennen. Jedenfalls wurden auf dieser Grundlage die Verhandlungen über ein verändertes Austrittsabkommen wieder aufgenommen. Das war insofern klug, als Downing Street Nr. 10 angeblich bereits an einer Strategie feilte, der EU die Schuld an einem No-Deal-Brexit zuzuschieben, sollte sie sich nicht auf Johnsons Vorschläge einlassen.

Sehr nach Schwarzer-Peter-Spiel mutete dann auch die Nachricht aus eben dieser Downing Street Nr. 10 vom 8.10.2019 an, dass Johnson die Brexit-Verhandlungen aufgäbe, weil mit Brüssel wohl kein neuer Deal möglich sei. Diese Nachricht machte nach einem Telefongespräch zwischen Angela Merkel und Boris Johnson die Runde; London habe die deutsche Kanzlerin so verstanden, dass die EU nicht zu Kompromissen bereit sei. Berlin wies diese Lesart des Gesprächs zurück, hierin von Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rats, unterstützt, der die Schuldzuweisung an Merkel und Brüssel vehement zurückwies.

Halleluja: Es gibt einen neuen Brexit-Deal

Zur allgemeinen Überraschung einigten sich EU-Brexit-Unterhändler Michel Barnier und die britische Seite am 17.10.2019, kurz vor Beginn des wichtigen Treffens des Europäischen Rats, auf ein neues Austrittsabkommen. „Wo ein Wille ist, ist auch ein Deal – wir haben einen“ schrieb Kommissionspräsident Juncker auf Twitter. Juncker, der oftmals schon als das Urgestein des europäischen Einigungsprozesses bezeichnet worden war, zeigte dann auch die ihn auszeichnende Empathie: Zwar begrüßte er das neue Abkommen, bedauerte gleichzeitig aber zutiefst das sich nun konkreter abzeichnende Ausscheiden Großbritanniens aus der EU.

Das neue Austrittsabkommen übernimmt mit einigen Abstrichen Johnsons Vorschläge zur Lösung der Irland-Frage. Damit war die EU zu beachtlichen Kompromissen bereit. Ob diese oben skizzierten Regeln zur irischen Grenzfrage wirklich praktikabel sein werden, bleibt fraglich. Zweifel daran lassen sich Angela Merkels Kommentar entnehmen: „Die Quadratur des Kreises ist jetzt recht gut gelungen“, wird die Kanzlerin zitiert. Seit wann halten Physiker die Quadratur des Kreises für möglich?

In der allgemeinen, allerdings nur kurz anhaltenden Euphorie über das nun gelungene Durchschlagen des gordischen Knotens wurde nicht ausreichend gewürdigt, dass mit dem neuen Deal all die zahlreichen Ergebnisse des ersten Austrittabkommens vom 17.12.2018 ihre Gültigkeit behielten, u.a. und an erster Stelle die Vereinbarungen, die britische Bürger, die in der EU, und EU-Bürger, die im U.K. leben, dauerhaft vor Statusveränderungen schützen. Das Europäische Parlament, das dem Austrittsabkommen ebenfalls zustimmen muss, ließ verlautbaren, dass es seine entsprechenden Arbeiten erst dann finalisieren würde, wenn das britische Parlament dem neuen Vertrag zugestimmt habe.

Man könnte an dieser Stelle en detail den vom Europäischen Rat noch am 17.10.2019 angenommenen neuen Austrittsvertrag zwischen dem U.K. und der EU analysieren und die Veränderungen zwischen dem ersten und diesem zweiten Abkommen untersuchen und kommentieren. Diese Chronik möchte hierauf aber verzichten.

Kaum war das Abkommen von beiden Seiten akzeptiert, wurde deutlich, dass auch dieser Schritt mitnichten das Ende der Hängepartie Brexit bedeutete. Boris Johnson hielt die Drohkulisse eines No-Deal-Brexits zum 31.10. weiterhin aufrecht; auch verkündete er, dass er niemals in Brüssel eine erneute Verlängerung beantragen werde, „lieber liege ich tot im Graben“ („I’d rather be dead in a ditch“), tönte der britische Premier auf Pressefragen hin.

Der „not so super Saturday“

Doch dann kam der „not so super Saturday“, der 19.10.2019. In dieser samstäglichen Sondersitzung des Unterhauses, der ersten seit dem Falklandkrieg 1982, sollten die Abgeordneten nach Johnsons Wille seinen neuen großartigen Deal mit einem meaningful vote annehmen und damit das Brexit-Drama fristgerecht zum 31.10.2019 beenden. Doch der Konservative Oliver Letwin brachte einen Antrag ein, der erstens einen meaningful vote zurückwies und zweitens den Premier dazu verpflichtete, zuvor das gesamte Gesetzespaket verabschieden zu lassen, das das neue Austrittsabkommen in britisches Recht überführen wird. Da das Gesamtpaket den Abgeordneten an diesem 19.10. noch nicht bekannt war, sollten sie – so der Antrag – erst dann abstimmen, wenn sie es kennen würden. Das Letwin-Amendement wurde mehrheitlich angenommen und entfaltete zusammen mit dem bereits erwähnten Benn-Gesetz vom 4.9.2019 die Wirkung, dass Johnson gezwungen war, in Brüssel eine Verlängerung des Austrittstermins zu beantragen. Dies tat er noch in der Nacht auf Sonntag, 20.10., allerdings auf spektakuläre, man könnte auch sagen demokratieschädliche Art. Denn er schickte drei Schreiben nach Brüssel, ein erstes, nicht unterschriebenes, das formal die Verlängerung beantragte; damit stellt sich Johnson offen gegen das Unterhaus, ein ungeheuerlicher Vorgang in einer parlamentarischen Demokratie. Ein zweites, persönliches Schreiben richtete Johnson an Donald Tusk, in dem er eine Verlängerung als schädlich sowohl für das Vereinigte Königreich als auch die EU bezeichnete, und schließlich ein drittes, das den Generalsekretär des Europäischen Rats darüber informierte, dass das Brexit-Abkommen nun in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess gegeben wird.

Dies geschah dann auch umgehend; noch am Montag, 21.10.2019, wurde das das Abkommen in britisches Recht übernehmende Gesetz ins Unterhaus eingebracht, was als erste Lesung gilt. Johnson hatte diesen so überaus wichtigen Gesetzgebungsprozess mit einem mehr als straffen, um nicht zu sagen erpresserischen Zeitplan verknüpft. Die Abgeordneten sollten über das Gesetz noch am Montag, 21.10., in einem meaningful vote abstimmen und es bis Donnerstag, 24.10., endgültig verabschieden. Zu diesem Zeitpunkt schien eine Annahme durch das Unterhaus möglich, die Financial Times vom 22.10. hatte 320 Stimmen für das Abkommen errechnet, 5 mehr als erforderlich.

Doch am Montagabend, 21.10., lehnte der Speaker John Bercow es ab, dass das Unterhaus erneut in einem meaningful vote über das Austrittsabkommen abstimmt. Ein solches sei bereits am Super Saturday im Zusammenhang mit dem Letwin-Amendement behandelt und zurückgewiesen worden. Folglich beschäftigte sich das Unterhaus ab Dienstag, 22.10., ohne erneuten meaningful vote mit der Gesetzgebung zum Brexit-Abkommen und zwar in zweiter Lesung.

Eine Mehrheit für Johnsons Austrittsabkommen – und doch kein Halloween-Brexit 

Zu Beginn dieser zweiten Lesung am 22.10.2019 erzielte Boris Johnson unzweifelhaft einen beachtlichen Sieg. Denn zum allerersten Mal kam eine Mehrheit für ein Brexit-Abkommen, dieses Mal für Johnsons Deal, zustande. Mit 329 Ja gegen 299 Nein-Stimmen fiel das Ergebnis wesentlich deutlicher aus als erwartet.

Doch diese Abstimmung war jenseits ihres symbolischen Charakters nur von nachgeordneter Bedeutung, da sie lediglich die Zustimmung dafür beinhaltete, dass das Gesetz zur Überführung des Brexit-Abkommens in britisches Recht in die zweite Lesung geht. Dass Sieg und Niederlage sehr eng beieinanderliegen können, musste Boris Johnson an diesem Dienstag, 22.10., ebenfalls erfahren; denn die Abgeordneten wiesen seinen Zeitplan mit 322 gegen 308 Stimmen zurück. Zuvor hatte Johnson der Opposition im Falle eines Scheiterns seines Zeitplans gedroht, dass er dann Neuwahlen erzwingen und die Gesetzgebung zum Brexit abbrechen werde. Letzteres geschah unmittelbar nach der Zurückweisung des Zeitplans. Denn die Regierung befürchtete, dass in einem ausführlichen, zeitintensiven Gesetzgebungsprozess es in der Ausschussphase zu zahlreichen Änderungsanträgen und damit zum Aufschnüren des Pakets kommen würde. In der Tat hatten Abgeordnete der Opposition mehrfach angekündigt, genau dies zu beabsichtigen, bis hin zu dem Labour-Vorschlag, ein zweites Referendum zu verlangen.

Nach diesen Entwicklungen war die Lage unübersichtlicher denn je – und dies im von Chaos, Durcheinander, Abgründen, Widersprüchen und immer neuen Volten doch so überaus reichen Brexit-Prozess. Wie war nach diesem Dienstag, 22.10., der Stand der Dinge? Eine grundsätzliche Zustimmung zu Johnsons Deal war erfolgt, aber nicht zu seinen zeitlichen Bedingungen, das Gesetzgebungsverfahren wurde abgebrochen, der Austrittstermin rückte dramatisch näher – wie sollte es nun weitergehen? Fest stand nur eines: Auch der zweite Austrittstermin, der 31.10., war nicht mehr zu halten. Es wird keinen Halloween-Brexit geben. Es muss in eine zweite Verlängerung gehen.

Dies veranlasste den Premier dazu, den Ball ins Feld der EU zu spielen. So meinte Johnson, zuerst müsse Brüssel über die von ihm beantragte Verlängerungsfrist befinden. Diesen Schwarzen Peter ließ Brüssel sich aber nicht zuschieben: Über die Länge der Verlängerung werde man ganz entspannt im sog. Umlaufverfahren – also ohne ein Treffen des Europäischen Rats – beschließen, aber erst, wenn London seinen Zeitplan für das weitere Vorgehen festgelegt habe, ließ Donald Tusk wissen.

Was Boris Johnson eigentlich will: Neuwahlen

Seit längerem wird spekuliert, dass Boris Johnson schon seit seinem Amtsantritt Neuwahlen anstrebt. In der Tat verfügt Johnson lediglich über eine äußerst dürftige Legitimationsbasis; er konnte nur mittels eines parteiinternen Auswahlverfahrens in das Amt des Premierministers aufsteigen. Im Juli 2019 hatten von 160.000 Tory-Parteimitgliedern rund 92.000 für ihn gestimmt. Außerdem verfügt er seit dem 4.9.2019 in Westminster über keine Mehrheit mehr.

Daher war es nur wenig überraschend, dass Johnson am 24.10. offiziell auf das Austrittsdatum des 31.10. verzichtete und gleichzeitig für den 12.12.2019 Neuwahlen forderte. Bereits am Montag, 28.10.2019, sollte das Unterhaus über seinen Antrag auf Neuwahlen abstimmen. Da ein britischer Premier seit Annahme des „Fixed-term-Parliaments Act“ 2011 für die Abhaltung von vorgezogenen Neuwahlen die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten benötigt, musste Johnson dem Parlament „etwas anbieten“. Mit dem angedachten Datum des 12.12.2019 wolle er den Abgeordneten eine vernünftige Zeitspanne lassen, um die Brexit-Gesetzgebung zu behandeln. Danach müssten sich alle Parteien erneut einem Votum der Wähler stellen. Da nach seiner Befürchtung das aktuelle Parlament seinen Brexit-Deal nicht annehmen werde, müsse ein neugewähltes Parlament abschließend über den Austritt Großbritanniens beschließen. „Wir müssen diesen Albtraum beenden“, sagte Johnson in mehreren Fernsehinterviews.

Am 28.10. jedoch lehnte das Unterhaus Johnsons Antrag auf vorgezogene Neuwahlen mehrheitlich ab. 299 Abgeordnete votierten gegen den Antrag, 70 dafür. Mindestens 434 Stimmen wären für eine vorgezogene Neuwahl erforderlich gewesen. Labour enthielt sich mehrheitlich mit dem Argument, dass man Neuwahlen erst dann zustimmen könne, wenn ein No-Deal-Brexit definitiv ausgeschlossen ist. Das aber sei nur dann der Fall, wenn die EU eine Verschiebung des (zweiten) Austrittsdatums bewilligt.

In der EU-27 war in den letzten Tagen nicht das Prinzip einer Verlängerung, sondern lediglich die Dauer dieser Verlängerung umstritten. Frankreichs Staatspräsident Macron trat für eine eher kurze Verlängerung ein. Doch am Montag, 28.10., beschloss die EU-27, den Briten einen erneuten Aufschub bis spätestens 31.1.2020 zu gewähren. Sollte das Austrittsabkommen vorher unter Dach und Fach sein, können sie auch früher austreten; daher ist die Rede von einer flexiblen Verlängerung (flextension). An dieser entgegenkommenden Entscheidung zeigt sich erneut der eiserne Wille der EU, einen No-Deal-Brexit auf jeden Fall zu vermeiden. Für den Verlängerungszeitraum schließt die EU aber erneute Verhandlungen aus, auch muss London nun einen Kommissarskandidaten benennen.

Am Dienstag, 29.10., brachte Johnson einen Gesetzesentwurf ein, der Neuwahlen für den 12.12.2019 vorsieht; für seine Annahme war nur eine einfache Mehrheit nötig. Da mit dem EU-Verlängerungs-Beschluss ein No-Deal-Brexit nun bis zum 31.1.2020 ausgeschlossen war und weil Johnson in einer erneuten Volte versprach, sein Austrittsabkommen dem Parlament vor den Neuwahlen nicht mehr vorzulegen, stimmten 438 MPs dem Entwurf zu, 20 stimmten dagegen; damit wurde – die gar nicht erforderliche – Zweidrittelmehrheit von 434 Stimmen um vier zustimmende Voten übertroffen.

Ende des Brexit-Desasters?

Mit dem Beschluss zu Neuwahlen am 12.12.2019 hat Boris Johnson einen beachtlichen Sieg errungen und seinen Willen durchgesetzt. Ist damit nun ein geregelter Brexit im Rahmen des Austrittabkommens gesichert?

Dies hängt im Wesentlichen von zwei Dingen ab. Erstens vom Ausgang der Wahlen. Darüber soll hier nicht spekuliert werden; zwar sehen Umfragen die Tories derzeit klar in Führung, doch wird der Wahlkampf brutal und grausam werden und kann viele unabsehbare Dynamiken entfalten.

Zweitens stellt sich die Frage, ob Johnson – sollte er eine komfortable Mehrheit erzielen – wirklich an „seinem“ Austrittsabkommen vom 17.10.2019 festhalten wird; schließlich hatte er hierin beachtliche Kompromisse mit der EU eingehen müssen. Wird er zu seinem Deal stehen? Das Schreckgespenst eines No-Deal-Brexit, nun zum 31.1.2020, wird uns also weiterverfolgen.

Aber selbst wenn sich bis zum 31.1.2020 ein Ende des Endlosdramas Brexit erreichen ließe, bleiben die künftigen Beziehungen zwischen der EU-27 und ihrem dann Ex-Mitglied U.K. noch auszuverhandeln. Doch darüber wurde – abgesehen von der den Brexit-Deal begleitenden politischen Erklärung – noch kein Wort gesprochen.

Konkret bedeutet dies: Auch wenn die Scheidung spätestens zum 31.1.2020 vollzogen sein könnte, bleibt das dann auszuhandelnde Abkommen über die künftigen bilateralen Beziehungen ein Minenfeld; denn sollte dieses Abkommen nicht bis zum Ende der Übergangszeit fertig verhandelt sein, dann könnte erneut eine Situation der ungeregelten Beziehungen zwischen den beiden eng verknüpften Handelspartnern EU und U.K. entstehen. Schwierig dürften diese künftigen Verhandlungen auch deshalb werden, weil Boris Johnson auf eine möglichst große Distanz zur EU setzt. Die EU könnte sich also mit einem U.K. wiederfinden, das in vielen Bereichen ihre Regeln und Standards unterläuft und damit den Wettbewerb verzerrt. Ein „Singapur an der Themse“ schwebt ja vielen Brexit-Befürwortern als Endziel vor. Keine guten Aussichten.

Der Beitrag Endlosdrama Brexit: Es geht in die zweite Verlängerung erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Personalfragen, Klimaschutz & Co. – Prof. Müller-Brandeck-Bocquet kommentiert den Juni-Gipfel https://maineuropa.de/personalfragen-klimaschutz-spitzenkandidat-mueller-brandeck-bocquet-europaeischer-rat-juni-2019-bruessel-weber Tue, 25 Jun 2019 22:13:10 +0000 https://maineuropa.de/?p=1162 Am 20. und 21. Juni 2019 fand tagte der Europäische Rat in Brüssel. Die Staats- und Regierungschefs der EU berieten unter anderem über wichtige Personalfragen. Am zweiten Tag des Treffens war Jean-Monnet-Professorin Gisela Müller-Brandeck-Bocquet zu Gast beim Sender Phoenix. In der Sendung „phoenix vor Ort“ begleitete sie als Expertin den Gipfel. Prof. Müller-Brandeck-Bocquet zu… Personalfragen […]

Der Beitrag Personalfragen, Klimaschutz & Co. – Prof. Müller-Brandeck-Bocquet kommentiert den Juni-Gipfel erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Am 20. und 21. Juni 2019 fand tagte der Europäische Rat in Brüssel. Die Staats- und Regierungschefs der EU berieten unter anderem über wichtige Personalfragen. Am zweiten Tag des Treffens war Jean-Monnet-Professorin Gisela Müller-Brandeck-Bocquet zu Gast beim Sender Phoenix. In der Sendung „phoenix vor Ort“ begleitete sie als Expertin den Gipfel.

Prof. Müller-Brandeck-Bocquet zu…

  • Personalfragen in der EU:

  • Klimaschutz in der EU:

  • Treffen des Europäischen Rates:

  • SpitzenkandidatInnen für die Juncker-Nachfolge:

  • Abschlusspressekonferenz von Macron:

Der Beitrag Personalfragen, Klimaschutz & Co. – Prof. Müller-Brandeck-Bocquet kommentiert den Juni-Gipfel erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
„In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen“ – Ein Hoch auf das Grundgesetz und Glückwünsche zum 70. Geburtstag https://maineuropa.de/70-jahre-grundgesetz Wed, 22 May 2019 22:36:01 +0000 https://maineuropa.de/?p=1124 Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz feierlich verkündet und damit die Bundesrepublik Deutschland als westlicher Teilstaat gegründet. Am 23. Mai 2019 gilt es nun, ein Hoch auf diese 70 Jahre Grundgesetz auszubringen, denn das „GG“ hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland ein demokratisches, friedliches, verlässliches, vertrauenswürdiges und stabiles Mitglied der europäischen und der internationalen […]

Der Beitrag „In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen“ – Ein Hoch auf das Grundgesetz und Glückwünsche zum 70. Geburtstag erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz feierlich verkündet und damit die Bundesrepublik Deutschland als westlicher Teilstaat gegründet. Am 23. Mai 2019 gilt es nun, ein Hoch auf diese 70 Jahre Grundgesetz auszubringen, denn das „GG“ hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland ein demokratisches, friedliches, verlässliches, vertrauenswürdiges und stabiles Mitglied der europäischen und der internationalen Völkergemeinschaft werden konnte.

Vom Provisorium zur gesamtdeutschen Verfassung

Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes ist in diesem Jubiläumsjahr sehr viel geschrieben, gesagt und gewürdigt worden, vollkommen zu Recht, denn das Grundgesetz als zunächst nur westdeutsche Verfassung hat diesem Teil Deutschlands nur vier Jahre nach der totalen Katastrophe, dem vom Dritten Reich ausgelösten Zweiten Weltkrieg, dem Holocaust, der bedingungslosen Kapitulation und der Besatzung und Teilung den Aufbruch in eine demokratische Zukunft ermöglicht.

Diese westdeutsche Verfassung wurde nicht so genannt, sondern schlicht als Grundgesetz bezeichnet, womit sein Charakter als Provisorium umschrieben werden sollte: Das Grundgesetz würde später, nach der Wiedervereinigung, in einer gesamtdeutschen Verfassung aufgehen. Doch das Provisorium hat sich über alle Maßen hinaus bewährt, es hat Politik und Gesellschaft der BRD geformt; durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde das Grundgesetz kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. Auch den Vollzug der deutschen Einheit 1990 wurde vom Grundgesetz geformt, denn die neuen Bundesländer sind –  wie von Artikel 23 GG (alte Fassung) ermöglicht – seinem Geltungsbereich beigetreten, so dass das Grundgesetz heutzutage „für das gesamte deutsche Volk“ gilt, wie es in der Präambel nun heißt.

Das GG prägt Deutschlands europäischen und internationalen Weg

Am Grundgesetz und seiner kontinuierlichen Weiterentwicklung durch das Bundesverfassungsgericht sollen hier vor allem die Bestimmungen kurz gewürdigt werden, die Deutschlands europäischen und internationalen Weg prägten und prägen. So wird bereits in der Präambel der Wille des deutschen Volkes beschworen, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Auch in anderen Bestimmungen wird der neue Staat mehrfach auf die Wahrung des Friedens verpflichtet, und, als dessen Grundlage, auf die Achtung der Menschenrechte. Explizit verbietet das Grundgesetz Angriffskriege als verfassungswidrig und stellt sie unter Strafe (Art. 26 Abs. 1). Und auch die Einbettung der BRD in ein System der kollektiven Sicherheit muss das Ziel verfolgen, eine „friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt“ herbeizuführen und zu sichern (Art. 24 Abs. 3). Stark ist auch das Bekenntnis zur Gültigkeit und dem Vorrang des Völkerrechts (Art. 25 GG).

Sicher darf es als verfassungsgeberisches Meisterstück von großer Symbolik gewertet werden, dass nach dem Vollzug der deutschen Einheit der nun gegenstandslos gewordene Wiedervereinigungsartikel 1992 in den neuen, inzwischen mehrfach geänderten Europa-Artikel 23 überführt wurde. Sein erster Absatz lautet: “Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderalen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Des Weiteren werden in diesem Europa-Artikel 23 die europapolitischen Mitgestaltungsrechte von Bund und Ländern, von Exekutiven und Legislativen geregelt.

Muss Deutschland europapolitisch mehr und Neues wagen?

Das sind die wesentlichen Bestimmungen, die das Grundgesetz Deutschland vorgibt, um sich heute als Mitglied in Europa und in der Welt zu bewähren. Dies sind gute Grundlagen, zu denen man Deutschland am 70. Geburtstag der Staatsgründung gratulieren darf. Dass die Umsetzung in konkrete Außen- und Europapolitik dennoch jeder Bundesregierung und jedem Parlament schwierige Entscheidungen abverlangt, liegt in der Natur des Politischen, das sehr raschen, oft gravierenden Veränderungen unterworfen ist und daher jeweils neue, dem Zeitgeschehen und Kontext angemessene Entscheidungen und Weichenstellungen erfordert. So muss sich auch Deutschland derzeit erneut fragen, ob es in den heutigen Zeiten der Rückkehr von Nationalismus und Autoritarismus, von geopolitischen Machtreflexen kombiniert mit nationalen Egoismen, von Angriffen auf den regelbasierten Multilateralismus nicht mehr und Neues wagen muss, um seinen ihm im Grundgesetz auferlegten Friedens- und Integrationsverpflichtungen gerecht zu werden. Auch in der deutschen Europapolitik – das muss wenige Tage vor der wichtigen Wahl zum Europäischen Parlament klar gesagt werden – könnte mehr und Neues unternommen werden, um „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“.

Der Beitrag „In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen“ – Ein Hoch auf das Grundgesetz und Glückwünsche zum 70. Geburtstag erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Zukunftsdebatten in der EU: Großer Wurf oder kleinteilige Reformvorschläge? https://maineuropa.de/zukunftsdebatten-in-der-eu-grosser-wurf-oder-kleinteilige-reformvorschlaege Wed, 23 Jan 2019 04:30:09 +0000 https://maineuropa.de/?p=1064 In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ schreibt Prof. Gisela Müller-Brandeck-Bocquet, Jean-Monnet-Professorin am Institut für Politikwissenschaft und Soziologie der Universität Würzburg, über „Zukunftsdebatten in der EU. Großer Wurf oder kleinteilige Reformvorschläge?“. Die Ausgabe, die sich unter dem Titel „Europa wählt“ in fünf Beiträgen mit der im Mai bevorstehenden Europawahl beschäftigt, kann online […]

Der Beitrag Zukunftsdebatten in der EU: Großer Wurf oder kleinteilige Reformvorschläge? erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ schreibt Prof. Gisela Müller-Brandeck-Bocquet, Jean-Monnet-Professorin am Institut für Politikwissenschaft und Soziologie der Universität Würzburg, über „Zukunftsdebatten in der EU. Großer Wurf oder kleinteilige Reformvorschläge?“.

Die Ausgabe, die sich unter dem Titel „Europa wählt“ in fünf Beiträgen mit der im Mai bevorstehenden Europawahl beschäftigt, kann online gelesen oder als PDF heruntergeladen werden.

» Online lesen: https://go.uniwue.de/z6l2q
» PDF-Download: https://go.uniwue.de/is-21

Der Beitrag Zukunftsdebatten in der EU: Großer Wurf oder kleinteilige Reformvorschläge? erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Das Europäische Parlament versus Orban https://maineuropa.de/das-europaeische-parlament-versus-orban-ungarn-rechtsstaat-verfahren-artikel-7-demokratie-wahlkampf-macron-weber Wed, 19 Sep 2018 11:54:57 +0000 https://maineuropa.de/?p=932 Am 12. September 2018 hat das Europäische Parlament erstmals für ein Sanktionierungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat gestimmt, konkret gegen Ungarn. Grundlage dieses wichtigen Votums ist ein Bericht der niederländischen Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini, in dem vielfältige Verstöße Ungarns gegen die demokratischen Grundwerte der EU und Angriffe auf die Rechtstaatlichkeit belegt werden. Der 79-seitige Bericht des Ausschusses für […]

Der Beitrag Das Europäische Parlament versus Orban erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Am 12. September 2018 hat das Europäische Parlament erstmals für ein Sanktionierungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat gestimmt, konkret gegen Ungarn. Grundlage dieses wichtigen Votums ist ein Bericht der niederländischen Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini, in dem vielfältige Verstöße Ungarns gegen die demokratischen Grundwerte der EU und Angriffe auf die Rechtstaatlichkeit belegt werden. Der 79-seitige Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, dessen Berichterstatterin Frau Sargentini ist, liegt bereits seit dem 4. Juli 2018 vor. Er beinhaltet den Vorschlag, wegen der „Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union durch Ungarn“ ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einzuleiten. Am 12.September 2018 ging es also darum, dass das Plenum des Europäischen Parlaments beschließt, den Rat zur Auslösung eines Strafverfahrens gegen Ungarn aufzufordern.

Mit satter Zweidrittelmehrheit gegen Ungarn

Nachdem im Vorfeld bestimmt worden war, dass Enthaltungen nicht mitgerechnet werden, votierte das Europäische Parlament mit einer satten Zweidrittelmehrheit von 69 Prozent der Stimmen für diesen Antrag: 448 Parlamentarier votierten für den Antrag, bei 197 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen. Damit liegt der Ball im Feld des Rats, der nun mit einer Vierfünftelmehrheit feststellen muss, dass „die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht“ – so der Wortlaut des Artikel 7 Abs. 1 EUV. Als die „grundlegenden Werte“ der EU definiert Artikel 2: die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte.

Wer sich nun an die Auslösung eines Artikel-7-Verfahrens im Dezember 2017 gegen Polen erinnert, muss sich vergegenwärtigen, dass damals die Kommission die Initiative ergriffen hatte. Im September 2018 aber wurde das Europäische Parlament aktiv, was dem Vorstoß eine ungleich größere Legitimität verleiht. Damit ist ein starkes Zeichen gesetzt, hart gegen die rechtsstaatswidrigen Machenschaften nationalistischer und/oder rechtspopulistischer Regierungen von EU-Mitgliedstaaten vorzugehen und ihren offenen Angriffen auf das Wertsystem der EU die Stirn zu bieten.

Der jüngste Vorstoß des Europäischen Parlaments steht jedoch vor den selben hohen Hürden wie die Kommissionsinitiative: Bevor es tatsächlich zu einer Sanktionierung des betroffenen Mitgliedstaates kommen kann, nämlich zu einer Aussetzung bestimmter Rechte einschließlich der Stimmrechte dieses Mitgliedstaates im Rat, muss nicht nur zunächst der Rat tätig werden. Sollte der betroffene Mitgliedstaat die Gefährdungen nicht abstellen, muss der Europäischen Rat in einem weiteren Verfahrensschritt einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Werte der EU vorliegt. Erst dann kann es zu Sanktionen kommen – ein langer Weg also. Es ist davon auszugehen, dass im Falle Polens dies Ungarn, im Falle Ungarns dies Polen letztlich verhindern werden.

Die EVP springt bei der Abstimmung über ihren Schatten

Es ist kein Geheimnis, dass Victor Orban seit vielen Jahren seinen brandgefährlichen Umbau Ungarns hin zu einer illiberalen Demokratie, wie er das nennt, auch deshalb weitgehend ungestraft vorantreiben kann, weil seine Regierungspartei Fidesz im Europäischen Parlament zur größten und mächtigsten Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) gehört. Die EVP umfasst die gemäßigten bürgerlichen und christsozialen Parteien Europas, so bekanntlich auch Deutschlands CDU und CSU. Unter dem Vorwand, man wolle im Rahmen dieser europäischen Parteiformation so viel mäßigenden Einfluss wie möglich auf Orban ausüben, hat sich die EVP über Jahre hinweg dem oft zu hörenden Ruf, doch endlich die Fidesz-Abgeordneten und damit Orban auszuschließen, widersetzt. Noch im Juni 2018, als die EVP-Fraktion in München tagte, hielt man an dieser Linie fest.

Nun aber, auch in Reaktion auf einen provokativen, uneinsichtigen Hardliner-Auftritt Victor Orbans im Europäischen Parlament am 11.September 2018, der keinerlei Zugeständnisse Ungarns an die EU hatte erkennen lassen, wechselte EVP-Fraktionschef Manfred Weber von der CSU seine Position. Er unterstützte den Antrag des Sargentini-Berichts, gab in der Fraktion die Abstimmung jedoch frei, um eine Spaltung zu vermeiden.

Bei der Abstimmung vom 12. September 2018 stimmten von den insgesamt 218 EVP-Abgeordneten 115 dem Antrag zu, 59 lehnten ihn ab, darunter Markus Ferber und Monika Hohlmeier (beide CSU), 29 enthielten sich der Stimme. Bei der 190 Abgeordnete zählenden „Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten“ S&D, zu der die deutschen Sozialdemokraten gehören, lehnten lediglich zwei den Antrag ab, fünf enthielten sich, alle anderen stimmten zu. Erwartungsgemäß lehnten alle Abgeordnete der rechtsextremen/rechtspopulistischen jungen Fraktion „Europa der Nationen und der Freiheiten“ ENF den Antrag geschlossen ab.

Der Europawahlkampf kündigt sich an

In der Tat lässt sich Manfred Webers Entscheidung, persönlich für den Sargentini-Antrag zu votieren und der Fraktion das Abstimmungsverhalten freizugeben, nur im Lichte der bevorstehenden Europawahl vom Mai 2019 erklären. Manfred Weber, der lange Jahre Victor Orban in Schutz genommen und gegen einen Ausschluss der Fidesz-Abgeordneten aus der EVP agiert hatte, musste nun endlich Farbe bekennen. Denn Weber möchte bei der kommenden Wahl der Spitzenkandidat der EVP werden. Nach dem 2014 erstmals praktizierten sog. Spitzenkandidatenverfahren wird der-/ diejenige neuer Kommissionspräsident, der/die der Spitzenkandidat der siegreichen, stärksten Fraktion ist. So kam Jean-Claude Juncker als Spitzenkandidat der EVP 2014 ins Amt des Kommissionspräsidenten. Ihm möchte Weber nun nachfolgen. Um ein glaubwürdiger und aussichtsreicher Spitzenkandidat seiner Fraktion werden zu können, sah sich Weber zu einer klaren Positionierung in Sache Ungarn und Artikel 7 genötigt.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass die kommenden Wahlen zum Europäischen Parlament wesentlich spannender und besser wahrgenommen werden als dies in der Vergangenheit der Fall war. Dies ist, so lässt sich sarkastisch festhalten, das positive Ergebnis der zahlreichen aktuellen Krisen und Spaltungen Europas, nicht nur in der Migrationsfrage. So ist mit einer deutlich höheren Wahlbeteiligung als 2014 zu rechnen, die EU-weit mit 43 Prozent auf katastrophal niedrigem Niveau lag. Neben den möglichen zusätzlichen Wahlerfolgen rechter, EU-skeptischer oder gar EU-feindlicher Kräfte gibt es einen weiteren Faktor, der 2019 den Wahlausgang mit beeinflussen wird, und dieser Faktor heißt Emmanuel Macron.

Emmanuel Macrons Pläne für die Europawahl 2019

Der junge französische Staatspräsident könnte auch auf europäischer Ebene das zu erreichen versuchen, was ihm in Frankreich gelungen ist, nämlich die Parteienlandschaft radikal zu verändern. Macrons Partei „La République en marche“ (LRM) ist erst im Kontext seiner Wahl im Mai 2017 entstanden, sie ist folglich noch nicht im Europäischen Parlament vertreten. Doch die künftigen Europaabgeordneten der LRM können nicht zur S&D, denn da sitzen die Widersacher Macrons aus der sozialistischen Partei Frankreichs oder aus dem, was davon noch übrig ist. Macron möchte daher, dass die künftigen LRM-Abgeordneten in Brüssel eine neue Formation bilden und Abgeordnete aus bereits bestehenden Fraktionen für dieses Projekt gewinnen. Bisher hat vor allem Guy Verhofstadt, der Chef der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, ALDE), auf Macrons Avancen reagiert. Die noch näher zu konturierende künftige Fraktion will sich unter maßgeblicher Führung Macrons zum großen Gegenspieler der Extremen und Nationalisten aufschwingen. Im vergangenen Sommer hat sich in der Tat eine Art Lagerbildung Orban gegen Macron ergeben, als der Ungar, Ende August 2018 zu Besuch bei Italiens rechtsextremen Innenminister Matteo Salvini, den Franzosen als Chef der Partei der Migrationsbefürworter und als seinen größten Gegner bezeichnete. Macron nahm diese herausfordernde Einordnung umgehend an, indem er bestätigte: „Wenn sie [Orban, Salvini] in meiner Person ihren wichtigsten Widersachen sehen, dann haben sie Recht“ (Le Monde, 7.9.2018).

Noch ist nichts beschlossen, jedoch sieht alles danach aus, dass es zu einer neuen Fraktion im Europäischen Parlament kommt. Dort wird sich mit Sicherheit also einiges verändern.

Kommt es zu einem Ausschluss der Orban-Partei aus der EVP?

Die absehbaren Veränderungen im nächsten Europäischen Parlament – neben der möglichen neuen Formation um Macron und Verhofstadt muss wie erwähnt mit Stimmenzuwächsen für die rechtspopulistischen und EU-feindlichen Parteien gerechnet werden – könnten zu einer neuen Machtverteilung führen. Für die EVP bedeutet dies, dass ihre Stellung als stärkste Fraktion gefährdet werden könnte. Dies macht es derzeit unwahrscheinlich, dass es zu einem Ausschluss der Fidesz-Partei aus der EVP kommt. Denn Weber wird seine Truppen zusammenhalten müssen. Doch auch die Forderungen aus anderen Parteien, Fidesz auszuschließen, basieren auf eben solchen Machtkalküls und wollen die EVP schwächen. Es wird also richtig spannend werden bei der nächsten Europawahl. Hoffentlich verändert sich dadurch einiges zum Guten. Dass dies und der Kampf gegen EU-Verächter möglich ist, hat das Europäische Parlament am 12. September 2018 eindrucksvoll bewiesen – Zeit war es auch.

Der Beitrag Das Europäische Parlament versus Orban erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Komödie oder Tragödie? https://maineuropa.de/asylstreit-gipfeltreffen-komoedie-tragoedie-seehofer-merkel-eu-europaeischer-rat-bruessel-sebastian-kurz-fluechtlinge Tue, 10 Jul 2018 09:28:28 +0000 https://maineuropa.de/?p=896 In den vergangenen Wochen wurde auf der europäischen, vor allem aber auf der deutschen und bayrischen Bühne ein Schauspiel aufgeführt, von dem man noch nicht sicher weiß, ob es in die Gattung Komödie oder Tragödie fällt. Zweifelsohne aber hat dieses beispielslose Spektakel vielfältige Konsequenzen für die Union von CDU und CSU, für die amtierende deutsche […]

Der Beitrag Komödie oder Tragödie? erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
In den vergangenen Wochen wurde auf der europäischen, vor allem aber auf der deutschen und bayrischen Bühne ein Schauspiel aufgeführt, von dem man noch nicht sicher weiß, ob es in die Gattung Komödie oder Tragödie fällt. Zweifelsohne aber hat dieses beispielslose Spektakel vielfältige Konsequenzen für die Union von CDU und CSU, für die amtierende deutsche große Koalition, die nachbarschaftlichen Verhältnisse Deutschlands und nicht zuletzt für die Europäische Union als Ganze.

Die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel hat seit dem Herbst 2015 schon für sehr viel Streit und tiefe Zerwürfnisse zwischen CDU und CSU gesorgt. Doch nach dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7.2.2018 gefundenen Kompromiss zur Flüchtlingspolitik muss dieses erneute, sehr heftige und unvorhersehbare Aufwallen des Konflikts doch überraschen.

CSU löst erneuten Asylstreit aus

Seinen Anfang hat das aktuelle Spektakel Mitte Juni mit der angekündigten, dann aber verschobenen Offenlegung des sog. „Masterplans zum Umgang mit Asylbewerbern“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer genommen; dieser Masterplan enthält u.a. die Forderung nach Zurückweisung bestimmter Migrantengruppen direkt an den deutschen Grenzen. Da die Kanzlerin dies aus europapolitischen Gründen ablehnt, entbrannte binnen weniger Tage eine hitzige Debatte darüber, was passieren könnte, sollte der Innenminister gegen den Willen der Kanzlerin solche Zurückweisungen qua Amt anordnen. Müsste Merkel ihn dann auf der Grundlage ihrer Richtlinienkompetenz entlassen? Würde damit die Regierung platzen?

Als Bayerns neuer Ministerpräsident Markus Söder zeitgleich das Ende des „geordneten Multilateralismus“ gekommen sah, wurde die europäische Dimension dieses Streits offensichtlich. Angesichts des unmittelbar bevorstehenden Gipfeltreffens des Europäischen Rats gewährte die CSU der Kanzlerin einen zeitlichen Aufschub, damit sie in Brüssel ihren EU-Kollegen „wirkungsgleiche“ Maßnahmen abverlangen könnte, hatte jedoch die Chuzpe bzw. die Unverschämtheit, dies als Ultimatum zu bezeichnen.

Angesichts dieser Lage konnte ein großes Rätselraten darüber nicht ausbleiben, was die CSU mit dieser Dramaturgie eigentlich beabsichtigte: Handelte es sich um die Fortsetzung des Machtkampfes zwischen Söder und Seehofer? Oder zwischen Seehofer und Merkel? Oder ging es doch vorrangig um die bayrischen Landtagswahlen im kommenden Herbst, um die Verteidigung der absoluten CSU-Mehrheit und den Versuch, die AfD so weit es geht klein zu halten? Welche Rolle spielte dabei der Versuch, vom Skandal um das Bamf (Bundesamt für Migration), für welches nun Seehofer zuständig ist, abzulenken? Man weiß es nicht.

Der Asylstreit vertieft die Spaltung der EU und hebelt wichtige Vorarbeiten aus

Der reguläre Gipfel des Europäischen Rats war auf den 28./29.6.2018 anberaumt. Doch um der unter dem immensen Druck des Seehofer‘schen Ultimatums stehenden Angela Merkel zu helfen, lud Kommissionpräsident Jean-Claude Juncker zu einem sog. Minigipfel ein, der am 24.6.2018 stattfand. Man wollte informell Lösungen in der EU-Asylpolitik vorbereiten. Da die flüchtlingspolitisch wenig kooperationsbereiten Osteuropäer dem Treffen fernblieben, suchten insgesamt 16 EU-Mitgliedstaaten nach Wegen zu einer rechtskonformen, gleichwohl restriktiveren Migrationspolitik. Denn nicht nur die CSU, sondern auch die neuen Regierungen Österreichs und Italiens  drangen auf schärfere Maßnahmen. Besondere Aufmerksamkeit galt der Frage, wie mit den auf See geretteten Migranten umzugehen sei. Italien möchte, das wurde angesichts der mehrtätigen Irrfahrt des NGO-Schiffs Aquarius deutlich, nicht länger diese zumeist vor den libyschen Küsten aus Seenot geretteten Menschen aufnehmen. Italiens Innenminister Salvini hat dieses Anlegeverbot inzwischen auch auf Schiffe von internationalen Rettungs- oder Grenzschutzmissionen ausgeweitet. Der Minigipfel erbrachte keine konkreten Lösungen, einig war man sich unter den 16 Teilnehmerstaaten aber, dass es für die Eindämmung der illegalen Migration europäischer Lösungen bedürfe, notfalls auch im Kreise „williger“ Staaten. Dies würde zu einer erneuten Gruppenbildung innerhalb der EU führen, eine nicht ungefährliche Entwicklung.

Auf das eine Woche später stattfindende Gipfeltreffen des Europäischen Rats hatten sich seit vielen Monaten große Hoffnungen gerichtet. Er sollte den Startschuss geben für das Großprojekt, der EU-27 eine verheißungsvolle Zukunft zu eröffnen. Er sollte die Dynamik aufgreifen und umsetzen, die sich mit Emanuel Macrons hochfliegenden europapolitischen Plänen eröffnet hatte. In der Tat standen die Chancen nicht schlecht, dass es vorangehen könnte, vor allem in Bezug auf eine weitere Konsolidierung der Eurozone und eine Vertiefung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit der EU-Europäer, die ja schon Ende 2017 mit ihrem PESCO-Beschluss geradezu historische Schritte gewagt hatten.

Ende Mai/Anfang Juni 2018 war dann die neue deutsche großkoalitionäre Bundesregierung endlich so weit, Antworten und Gegenvorschläge auf Macrons Forderungen und Pläne zu formulieren, die der Staatspräsident in seiner inzwischen berühmten Europarede an der Pariser Sorbonne am 26.9.2017 erstmals publik gemacht und seither mit großer Hartnäckigkeit verfochten hatte.

Auf der Grundlage dieser deutsch-französischen Vorschläge wurde dann ein deutsch-französisches Ministertreffen anberaumt, das am 19.6.2018 auf Schloß Meseberg stattfand. Obwohl das Treffen bereits von dem erneuten Asylstreit innerhalb der Union überschattet war, konnten erstaunlich weitreichende gemeinsame Initiativen verabredet werden, so insbesondere die Vorschläge, durch eine europäische Interventionsinitiative eine gemeinsame strategische Kultur herauszubilden, die Wirtschafts- und Währungsunion sowie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) weiterzuentwickeln, ein Eurozonen-Budget zu schaffen, Forschung, Innovation und Digitalisierung zu forcieren und die EU-Institutionen zu reformieren, v.a. durch Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik und eine Verkleinerung der Kommission. Auch transnationale Wahllisten soll es bei der Europawahl 2024 geben. Mit Blick auf das Konfliktthema Migration und Asyl schlagen Deutschland und Frankreich in der Meseberg-Erklärung u.a. vor, die Anreize für Sekundärmigration in der künftigen, reformierten Dublin-Verordnung zu reduzieren und längerfristig ein Europäisches Asylbüro einzurichten, das an den EU-Außengrenzen für Asylverfahren zuständig sein wird. Selbstredend betont die Meseberg-Erklärung, wie wichtig es ist, europäische Lösungen zu verfolgen, „einseitige, unkoordinierte Maßnahmen“ würden Europa weiter spalten.

Weil die Logik der deutsch-französischen Motorenrolle in der EU es so will, waren damit gute Voraussetzungen geschaffen, dass das Gipfeltreffen vom 28./29.6.2018 in greifbare Fortschritte münden könnte.

Ein vom Asylstreit gekapertes Gipfeltreffen

Aber es kam anders. Der Europäische Rat wurde gekapert, er wurde weitgehend dominiert vom Streit über die Flüchtlingspolitik. Das hat einige positive sowie gravierende negative Folgen.

Zu den positiven Aspekten zählt, dass der seit 2015 in der EU schwelende Streit um eine angemessene Flüchtlingspolitik erneut offen thematisiert wurde. Denn neben all den anderen die EU belastenden Themen wie Brexit, Spannungen in den transatlantischen Beziehungen, wachsende illiberale Tendenzen in einigen, vor allem östlichen EU-Mitgliedstaaten etc. hat insbesondere die Flüchtlings- bzw. Migrationsfrage Europa gespalten. Hier nun erneut Tacheles zu reden, die Absurditäten und Ungerechtigkeiten des Dublin III-Abkommens aufzuzeigen und offenzulegen, dass der ungeheuer große Migrationsdruck, der vor allem aus Afrika kommend auf die EU einwirkt, nicht allein durch Asylregeln zu bewältigen ist, ist daher als positiv zu bewerten.

Denn Angela Merkel, die in großen Ausmaß für das Zukleistern der wahren Herausforderungen der Migrationsthematik verantwortlich ist, hat ja damit Recht, dass sie in ihrer Regierungserklärung vom 28.6.2018 die Migration als mögliche „Schicksalsfrage der EU“ bezeichnete. Dass sie diese erneute und wohl verschärfte Erkenntnis auch dem Druck der CSU verdankt, hat sie in ihrer verhaltenen Rhetorik mehrfach dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie ihn als Ansporn betrachte, auf europäischer Ebene Lösungen zu suchen.

Diese europäischen Lösungen finden sich in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 28.6.2018 (EUCO 9/18). Der Kampf gegen „das Geschäftsmodell der Schleuser“ sowie der Schutz der Außengrenzen sollen erneut verschärft werden. Mit den Herkunftsländern müssen effektive Abkommen geschlossen werden. Besondere Betonung erfährt – ebenfalls nicht zum ersten Mal in Schlussfolgerungen des Europäischen Rats – die Bekämpfung der Fluchtursachen, insbesondere die Partnerschaft mit Afrika. Neu ist, dass für die aus Seenot geretteten Migranten eine Sonderlösung gefunden wurde; sie sollen bis zur Klärung ihres Status‘ in „kontrollierte Zentren“ auf EU-Boden gebracht werden, die die „Mitgliedstaaten auf rein freiwilliger Basis“ einrichten. Die Kommission wird aufgefordert, das „Konzept regionaler Ausschiffungsplattformen“, außerhalb des EU-Territoriums angedacht, mit den betreffenden Drittländern auszuloten.

Außerdem wird auf die großen Fortschritte bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hingewiesen. In der Tat könnten bis Ende Juli 2018 fünf weitgehend unstrittige EU-Gesetze beschlossen werden. Dies kann aber nicht vergessen lassen, dass die zwei heftig umstrittenen Gesetzesvorschläge es in sich haben und den Kern des europäischen Asylstreits ausmachen: Bei der Reform der Dublin-Verordnung soll eine solidarische Verteilung von Schutzsuchenden sowie beschleunigte Verfahren zur Rücküberstellungen innerhalb der EU erreicht werden.  Doch diese Punkte sind seit Jahren hochgradig umstritten, eine Lösung in Richtung einer gerechteren Lastenverteilung zeichnet sich mitnichten ab. Ebenfalls noch umstritten ist die künftige Asylverfahrensverordnung, die u.a. einheitliche Sanktionen bei Missbrauch wie beispielsweise der unerlaubten Weiterreise verhängen soll. Bis diese Gesetze beschlossen sind, könnten die Mitgliedstaaten – so der Vorschlag der Kommission – die Rücküberstellungen auf dem Wege zwischenstaatlicher Vereinbarungen beschleunigen. Diese Lösung wird dann auch den innerdeutschen Asylstreit prägen. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass die innerhalb der EU strittigen und heiklen Punkte exakt jene sind, die auch Anlass des Seehofer‘schen Vorstoßes waren. Zentrales Streitthema ist und bleibt folglich die ungerechte Lastenverteilung.  Und es zeigt sich weiterhin, dass auch die jüngsten EU-Migrationsbeschlüsse weitgehend auf Sand gebaut sind, sowohl hinsichtlich der geplanten „kontrollierten Zentren“ (wer möchte die schon haben?) als auch mit Blick auf die Herkunftsländer, von deren Kooperationsbereitschaft man bei Rückführungen abgelehnter Asylsuchender ja abhängig ist. Die „regionalen Ausschiffungsplattformen“ haben Tunesien, Marokko und Libyen inzwischen bereits abgelehnt.

Wichtige Reformprojekte des Gipfeltreffens bleiben auf Halde

Die äußerst negativen Folgen des vom Asylstreit „gekaperten“ EU-Gipfels sind nun darin zu sehen, dass zahlreiche andere, sehr wichtige Reformprojekte liegen geblieben sind, wie insbesondere konkrete Schritte zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und zur effektivierenden Reform der EU-Institutionen. Auch der Vorschlag, für die Eurozone einen eigenen Haushalt einzurichten – wichtiger Bestandteil der deutsch-französischen Erklärung von Meseberg – wurde vertagt. Das soll nun nicht heißen, dass es allein Zeitmangel während des „gekaperten“ EU-Gipfels war, der solche Beschlüsse verhinderte. Vielmehr besteht innerhalb der Eurozone großer Dissens, ein Eurozonen-Budget stößt auf den Widerstand der von den Niederlanden angeführten sog. Hanseatischen Liga. Aber die Verdrängung wichtiger Reformprojekte durch den Asylstreit lieferte den Vorwand dafür, sich auf später zu vertagen und Entscheidungen hinauszuschieben. Dabei hätte der Juni-Gipfel doch der Gipfel der Entscheidungen werden sollen und müssen, in einem internationalen Kontext, in dem die Demonstration EU-europäischer Entscheidungsfähigkeit hochnotdringlich gewesen wäre.

Der Tragödie letzter Teil

Nach der mehrtägigen Komödie um den Rücktritt von Innenminister Seehofer, die im Rücktritt vom Rücktritt und einem erneuten unionsinternen Asylkompromiss mündete, schaltete sich schließlich auch der Koalitionspartner SPD in die Debatte ein. Letztendlich stimmte sie dem Kompromiss von CDU und CSU zu, dass es an den deutschen Grenzen Schnellverfahren für jene Flüchtlinge geben soll, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben. Für in einem anderen EU-Staat lediglich registrierte Migranten soll ein gesondertes, aber ebenfalls beschleunigtes Verfahren eingeführt werden. Beides setzt Vereinbarungen mit den europäischen EU-Nachbarn voraus. Erst wenn diese erzielt sind, könne der neue Asylkompromiss in Kraft treten, so SPD-Chefin Andrea Nahles. Für ihre Zustimmung erkämpfte die SPD die Zusage der Unionsparteien, bis Jahresende ein Einwanderungsgesetz zu erarbeiten. Damit wird endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass Asylrecht und Flüchtlingsschutz das Problem der massenhaften Armutsmigration nicht lösen können.

Der Tragödie letzter Teil besteht nun darin – und damit optiert die Verfasserin für die Gattung: Tragödie –, dass der ganze Asylstreit der letzten Wochen faktisch wenig bringt. Zum einen sind es laut Bundesinnenminister Seehofer derzeit lediglich fünf Personen pro Tag, die nach dem neuen Kompromiss sofort an den Grenzen zurückgewiesen werden könnten. Hat es sich gelohnt, dafür eine solche Krise auszulösen? Zum anderen ist Seehofer bei seinen ersten Gesprächen mit Österreichs Regierung an der „Wiener Wand abgeprallt“ (Süddeutsche Zeitung, 6.7.2018). Ob es bei den nächsten Gesprächen in Innsbruck mit Österreichern und Italienern besser läuft, darf bezweifelt werden. Viel Lärm um nichts also.

So hat der jüngste Asylstreit zwar das Bewusstsein für all die zahlreichen Unzulänglichkeiten der derzeitigen Regeln befördert; dafür war aber ein hoher Preis zu entrichten: Die große Koalition stand nur wenige Woche nach Amtsantritt direkt am Abgrund, was an ihrer künftigen Stabilität zweifeln lässt; insbesondere zwischen CDU und CSU kann der Konflikt jederzeit und unvermittelt wieder neu aufbrechen. Dies könnte dann bald schon der Fall sein, wenn mit den Nachbarn keine Rücknahme-Vereinbarungen zustande kämen. Weiterhin hat nun neben Österreich und Italien auch Deutschland dazu beigetragen, weltweit den Eindruck zu erwecken als gäbe es in Europa kein wichtigeres Thema als die Flüchtlinge. In einem internationalen Kontext, der vom Heraufziehen eines gigantischen Handelskriegs gekennzeichnet, vom Zerfall des Westens und der liberalen Weltordnung geprägt ist – von übergeordneten Gefahren also –, hätte die EU all ihre Kraft sammeln und bündeln müssen, um sich auf diese Herausforderungen einzustellen. Stattdessen lässt sie sich von Populisten aller Art in Geiselhaft nehmen, suhlt sie sich in ihrer Zerrissenheit, zelebriert ihre Spaltung – welch eine Tragödie!

Der Beitrag Komödie oder Tragödie? erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Deutschland hat wieder eine Regierung – was bedeutet das für die EU? https://maineuropa.de/deutschland-hat-wieder-eine-regierung-was-bedeutet-das-fuer-die-eu Thu, 08 Mar 2018 18:00:59 +0000 https://maineuropa.de/?p=695 Fast sechs Monate hat es gedauert, bis auf der Grundlage des komplizierten Wahlergebnisses vom 24.9.2017 eine neue deutsche Bundesregierung gebildet werden konnte. Hier zeigt sich, dass unser Verhältniswahlrecht mit der fünf-Prozent-Klausel im momentanen Sieben-Parteien-System zu großen Problemen beim Schmieden tragfähiger Koalitionen führt. Nach dem Scheitern der Verhandlungen zu einer schwarz-gelb-grünen Jamaika-Koalition am 19.11.2017 wird Deutschland […]

Der Beitrag Deutschland hat wieder eine Regierung – was bedeutet das für die EU? erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Fast sechs Monate hat es gedauert, bis auf der Grundlage des komplizierten Wahlergebnisses vom 24.9.2017 eine neue deutsche Bundesregierung gebildet werden konnte. Hier zeigt sich, dass unser Verhältniswahlrecht mit der fünf-Prozent-Klausel im momentanen Sieben-Parteien-System zu großen Problemen beim Schmieden tragfähiger Koalitionen führt. Nach dem Scheitern der Verhandlungen zu einer schwarz-gelb-grünen Jamaika-Koalition am 19.11.2017 wird Deutschland nun also erneut von einer großen Koalition aus CDU/CSU und SPD regiert werden, der dritten unter Kanzlerin Angela Merkel.  Der Weg dahin war äußerst zeitintensiv und steinig, weil nach Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen noch die Zustimmung von Parteivorstand (CSU) und Parteitag (CDU) sowie – vor allem – das Votum der SPD-Mitglieder abgewartet werden musste.

Letzteres ist dann am 4.3.2018 bekannt gegeben worden, mit 66 Prozent fiel die Zustimmung zu dieser erneuten großen Koalition (GroKo) überraschend hoch aus. Doch trotz großen Unbehagens in weiten Teilen der Partei und insbesondere trotz des dezidierten No-GroKo-Kurses der Jusos hat insofern die Vernunft obsiegt, als dass jedes SPD-Mitglied sich wohl bewusst war, dass Neuwahlen die Sozialdemokraten mutmaßlich noch weiter hätten abstürzen lassen, noch unter die miserablen 20,5 Prozent vom 24.9.2017. Ob die Partei mit dieser dritten, Merkel-geführten GroKo ihren Frieden wird schließen können, hängt in großem Maße von der neuen Parteiführung unter Andrea Nahles ab und vom Geschick der SPD-Ministerriege, die sozialdemokratischen Beiträge zur Bundespolitik sichtbarer zu machen. Die entsprechenden verheerenden Defizite der vergangenen Legislaturperiode müssen ja nicht zwangsläufig wiederholt werden.

Nicht zu vergessen ist ebenfalls, dass sich auch im Unions-Lager einiges geändert hat im Verlauf dieser letzten Monate: die Kanzlerin hat viel von ihrem Erfolgsnimbus verloren, es rumort auch in der CDU und der Kampf um Merkels Nachfolge hat schon begonnen. Soll heißen, dass die erneute GroKo keineswegs der vergangenen gleichen muss; in allen beteiligten Parteien besteht großer Bedarf nach Profilierung und Neuanfang. Außerdem liegt es nun in Händen der Regierenden, die Bedingungen zu schaffen, dass bei der nächsten Bundestagswahl nicht wieder sieben Parteien Einzug ins Hohe Haus werden halten können. Ein gutes Ende für die neue GroKo und für Deutschland ist bei entsprechend starker Leistung also durchaus möglich.

Europa im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag vom 7.2.2018 trägt den Titel: „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ und veranschaulicht bereits damit den prominenten Stellenwert, den er der deutschen Europapolitik, der Europäischen Union und ihrer Zukunft einräumt. In der Tat betont das vierseitige, einschlägige erste Kapitel „Ein neuer Aufbruch für Europa“ zunächst die Bedeutung der EU für Deutschlands Sicherheit und Wohlstand, um sodann große Sorgen um den Fortbestand dieser Erfolgsgeschichte zu artikulieren.

Die veränderte internationale Lage – „neue Schwerpunktsetzungen in den USA, das Erstarken Chinas und die Politik Russland“ führt zum Bekenntnis: „Europa muss sein Schicksal mehr als bisher in die eigenen Hände nehmen“. Es folgt die Beschreibung dessen, was Deutschland zur Erneuerung der EU und zu deren neuem Aufbruch beitragen möchte. Dies wird recht ausführlich unter vier Zwischenüberschriften ausformuliert: „Wir wollen ein Europa der Demokratie und Solidarität“, „ein Europa der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionen“, „der Chancen und der Gerechtigkeit“, „des Friedens und der globalen Verantwortung“.

Konkret heißt es in diesem Europakapitel: „Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die EU in ihrer Handlungsfähigkeit stärken. […] Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann. […] Wir sind zu höheren Beiträgen zum EU-Haushalt bereit.“ Es folgt das Bekenntnis, „in enger Partnerschaft mit Frankreich die Eurozone nachhaltig stärken und reformieren“ zu wollen. Zweifelsohne vorrangig an Paris adressiert sind die Sätze: „Dabei bleibt der Stabilitäts- und Wachstumspakt auch in Zukunft unser Kompass […] Zugleich muss auch künftig das Prinzip gelten, dass Risiko und Haftungsverantwortung verbunden sind“. Andererseits wird explizit die deutsch-französische Motorenrolle und deren avantgardistische Verpflichtung beschworen: „Die Erneuerung der EU wird nur gelingen, wenn Deutschland und Frankreich mit ganzer Kraft gemeinsam dafür arbeiten. […] Wir wollen gemeinsame Positionen möglichst zu allen wichtigen Fragen der europäischen und internationalen Politik entwickeln und in den Bereichen, in denen die EU mit 27 Mitgliedstaaten nicht handlungsfähig ist, vorangehen.“ Deutlicher kann man den deutsch-französischen Führungsanspruch, aber auch die gemeinsame Verantwortung für Europa kaum formulieren.

Deutschlands Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Koalitionsvertrag

Weitere zentrale europapolitische Aussagen finden sich im 12. Kapitel des Koalitionsvertrags „Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt“. Diese deutsche Verantwortung wird in auffallend hohem Maße mit dem EU-Handeln verknüpft, in den Verantwortungsbereich der EU eingebunden. Mehrfach wird die notwendige Stärkung der Gestaltungsmacht der EU, eine größere Verantwortungsübernahme seitens der EU eingefordert, explizit auch im Bereich der „Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit“.

Neben dem Bekenntnis zur erst im Dezember 2017 beschlossenen Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) im Verteidigungsbereich kündigt der Koalitionsvertrag eine vergleichbare Initiative für die zivile Dimension von Kriseninterventionen an. An Deutschlands tradierter, doppelter sicherheits- und verteidigungspolitischer Verankerung sowohl diesseits als auch jenseits des Atlantik wird sich trotz PESCO wohl aber nichts ändern, heißt es höchst aufschlussreich: „Wir wollen transatlantisch bleiben und europäischer werden.“

In diesem 12.  Kapitel erfolgt dann auch die Festlegung, die Verteidigungsausgaben sowie „die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit […] im Verhältnis von eins zu eins“ zu erhöhen. Damit möchte die künftige Bundesregierung „sowohl dem Zielkorridor der Vereinbarungen in der NATO folgen als auch den internationalen Verpflichtungen zur weiteren Steigerung der ODA-Quote nachkommen“. Deutschlands ODA-Quote (Official Development Assistance), das sei hier angemerkt, lag 2017 erstmals bei den geforderten 0,7 Prozent des BIP, einer Festlegung aus dem Jahr 1972; denn die hohen internen Ausgaben für die Flüchtlingspolitik wurden eingerechnet.

Soweit also zu den wichtigsten europa- und außenpolitischen Festlegungen des Koalitionsvertrags. Auffällig ist, dass dieser Vertrag sehr betont EU-freundlich formuliert ist, mit echtem Herzblut geschrieben und von großem Engagement geprägt – was wohl auch daran liegt, dass der hochangesehene langjährige Präsident des Europäischen Parlaments und überzeugte Europäer, Martin Schulz, mitverhandelt hat.

Brechen nun rosige Zeiten für Brüssel (und Paris) an?

Wie gezeigt werden konnte, ist das Bekenntnis der künftigen GroKo zur EU sehr groß, der skizzierte deutsche Beitrag zu deren als notwendig erachteten neuem Aufbruch beachtlich ehrgeizig und finanziell großzügig.

Doch was heißt das für die EU-27? Wird das Ringen um Erhalt, Erneuerung und Stärkung der Union nun leicht wie ein Kinderspiel?

In Brüssel und in weiteren europäischen Hauptstädten überwiegt die Erleichterung, dass es wieder zu einer GroKo kommt, deren Hauptprotagonisten und Grundlinien man gut kennt und mit denen man ja auch in der Vergangenheit, nach dem Schock des Brexit-Votums, viele wichtige Schritte zur Konsolidierung der EU-27 hatte gehen können. Insbesondere Frankreichs Präsident Emmanuel Macron dürfte von der GroKo begeistert sein, hatte er seine eigene Europa-Agenda doch durch eine eventuelle Regierungsbeteiligung der FDP im Rahmen einer Jamaika-Koalition in hohem Maße gefährdet gesehen. Mit Blick auf die harte Haltung der Liberalen in Sache Weiterentwicklung der Eurozone hatte er sich hochgradig alarmiert gezeigt. Sollte Angela Merkel mit den Liberalen koalieren, dann sei er tot, hatte er noch vor der Bundestagswahl orakelt.

Dass es nun ganz anders gekommen ist, heißt aber keineswegs, dass die neue GroKo alle Einzelheiten der hochfliegenden Pläne Macrons für die EU mittragen wird. Besonders im Hinblick auf jedwede Entwicklung in Richtung einer Transferunion, einer Vergemeinschaftung von Staatsschulden etc. wird es weiterhin ein deutsches Veto geben. Auch im Bereich der derzeit entstehenden EU-Sicherheits- und Verteidigungsunion wird es bei den altbekannten Gegensätzen zwischen den französischen und den deutschen Positionen bleiben. Und auch die Europäische Kommission hat in den letzten Tagen bereits feststellen müssen, dass die Exportnation Deutschland den freien Handel auch gegen protektionistische Vorhaben aus Washington und entsprechende Retourkutschen aus Brüssel vehement verteidigen wird.

Kurz: Diese und viele andere Aussagen des Koalitionsvertrags belegen, dass die deutsche Europapolitik der neuen GroKo zwar – wie bereits erwähnt – dezidiert EU-freundlich ausbuchstabiert und erfrischend zupackend formuliert ist, dass gleichzeitig aber die Grundfeste eben dieser deutschen Europa- und vor allem Europolitik und damit die deutsche Europa-Orthodoxie gewahrt bleiben. Nichts wirklich positiv Neues aus Berlin also? Auch diese Sichtweise würde zu kurz greifen.

Die neue Bundesregierung verschafft der EU Rückenwind

Vielmehr profitiert die EU in aller erster Linie und in hohem Maße von der schlichten Tatsache, dass Deutschland wieder eine voll handlungsfähige Regierung hat, die sich der aktuellen Gefährdungen der Integrationsgemeinschaft bewusst und die zu deren Erhalt, Erneuerung und Stärkung fest entschlossen ist. Dies schafft eine gute, eine notwendige Voraussetzung, um den Konsolidierungskurs, den die EU-27 seit dem Schock des Brexit-Votums eingeschlagen hat, fortzuführen und zu vollenden. Denn in der Tat: Trotz allem, trotz Brexit und Donald Trump, trotz Flüchtlingskrise, grassierendem Rechtspopulismus und Angriffen auf die rechtstaatliche Ordnung in einigen EU- Mitgliedstaaten, hat die EU im Verlauf des letzten Jahres wieder Tritt gefasst. Diese Entwicklung gilt es nun unumkehrbar zu machen, um den notwendigen Erneuerungsprozess anzupacken und zum Erfolg zu bringen.

Nach dem Wahlsieg Emmanuel Macrons vom 7.5.2017 und dem Amtsantritt der neuen deutschen Bundesregierung, geplant für den 14.3.2018, ist das Kraftzentrum Europas wieder handlungsfähig. Es wird nicht nur die derzeit unter Führung der Niederlande lautstark artikulierten, leicht Europa- und Euro-skeptischen Vorbehalte aus acht kleinen EU-Mitgliedstaaten aufgreifen, berücksichtigen und einbinden; denn das war schon immer die Aufgabe und das Erfolgsrezept des „deutsch-französischen Motors der Integration“. Das Kraftzentrum wird hoffentlich auch das jüngste Wahldebakel in der EU, den Ausgang der italienischen Wahlen vom 4.3.2018, zu entschärfen wissen. A propos: Nichts beweist die Unverzichtbarkeit des „deutsch-französischen Motors der Integration“ besser als Italiens jahrzehntelange Unfähigkeit, sich dem Motor verlässlich anzuschließen. Dabei bräuchten wir Euch, liebe Italiener, doch so sehr!

Der Beitrag Deutschland hat wieder eine Regierung – was bedeutet das für die EU? erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Die EU verteidigt ihre Werte Polen gegenüber und zückt dabei ihre schärfste Waffe  https://maineuropa.de/eu-polen-werte-artikel-7-rechtsstaat-verfahren-kaczynski-morawiecki-juncker Mon, 22 Jan 2018 20:00:27 +0000 https://maineuropa.de/?p=623 Am 20.12.2017 hat die Europäische Kommission beschlossen, gegen Polen ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einzuleiten. Damit setzt die EU erstmals in ihrer Geschichte das schärfste der ihr zur Verfügung stehenden Mittel ein, um ihre „fundamentalen Grundsätze“ und Werte zu verteidigen. Der Vorgang ist von herausragender Bedeutung. Im konkreten polnischen Fall geht es um […]

Der Beitrag Die EU verteidigt ihre Werte Polen gegenüber und zückt dabei ihre schärfste Waffe  erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Am 20.12.2017 hat die Europäische Kommission beschlossen, gegen Polen ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einzuleiten. Damit setzt die EU erstmals in ihrer Geschichte das schärfste der ihr zur Verfügung stehenden Mittel ein, um ihre „fundamentalen Grundsätze“ und Werte zu verteidigen. Der Vorgang ist von herausragender Bedeutung.

Im konkreten polnischen Fall geht es um die Rechtsstaatlichkeit, um die Aufhebung der Unabhängigkeit der Justiz. Seit ihrem Amtsantritt Ende 2015 hat die rechts-konservative/ rechts-nationale PiS-Regierung diesen Kahlschlag systematisch in Angriff genommen und ihn inzwischen auch umgesetzt – mit Zustimmung des Staatspräsidenten Andrej Duda. Insgesamt wurden 13 Gesetze verabschiedet, die die Unabhängigkeit der Justiz aushöhlen.

Diese jedoch gehört inhärent zu jedem Rechtsstaat und die Rechtsstaatlichkeit wiederum wird explizit in Artikel 2 EUV genannt, der die „grundlegenden Werte“ der EU darlegt. Dies sind „die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte“. Die Rechtsstaatlichkeit ist dabei das höchste Gut, ohne die die anderen Grundwerte nicht garantiert werden können. Rechtsstaatlichkeit wiederum kann ohne eine unabhängige Justiz nicht funktionieren – beim polnischen Umbau des Justizwesens geht es also ums Ganze; und exakt darum hat sich die Kommission nun entschlossen, ein Verfahren nach Artikel 7 einzuleiten.

Beim Umbau des polnischen Justizwesens geht es ums Ganze; darum hat die Kommission nun scharf reagiert

Artikel 7 wurde erstmals im Vertrag von Amsterdam verankert, und im Vertrag von Nizza, der 2003 in Kraft trat, um einen vorgeschalteten Frühwarnmechanismus erweitert (Art. 7 Abs. 1). Letzteres geschah als Reaktion auf die Beteiligung einer rechtsextremen Partei an der Regierung eines EU-Mitgliedstaates; von 2000 bis 2003 war die FPÖ Teil der Regierung Österreichs. Da der EU damals keine angemessenen Reaktionsmittel gegen eventuelle Gefährdungen der Demokratie durch die Rechtsextremen zur Verfügung standen, reagierten die anderen 14 EU-Mitgliedstaaten mit bilateralen Maßnahmen. Im Vertrag von Nizza schuf man mit dem neuen Frühwarnmechanismus deshalb Vorsorge. In letzter Konsequenz kann mittels dieser Bestimmungen, die auch im geltenden Lissabonner Vertrag – leicht verändert – als Artikel 7 verankert sind, dem betroffenen Mitgliedstaat das Stimmrecht im Rat entzogen werden. Das ist eine sehr schwerwiegende Sanktionierung – deshalb wird der Artikel 7 auch als „Nuklearwaffe der EU“ bezeichnet. Aber ist diese Begrifflichkeit gerechtfertigt? Sie wäre wohl treffender, wenn man mittels dieser Vertragsnorm einen die Grundwerte der EU verletzenden Mitgliedstaat aus der EU ausschließen könnte –  und sei es nur vorübergehend. Dies aber ist nicht möglich. Zwar kann, wie jeder angesichts der Brexit-Verhandlungen inzwischen weiß, ein Mitgliedstaat nach Artikel 50 seinen Austritt aus der EU freiwillig und selbstverantwortet vollziehen, „hinausgeworfen“ werden kann jedoch keiner.

So ist der Artikel 7 EUV in der Tat die schärfste Waffe der EU zur Verteidigung ihrer Grundwerte. Genau genommen müsste dieser Artikel ja rundherum überflüssig und unnötig sein, dürfen nach den sog. Kopenhagener Kriterien doch nur solche Staaten der EU beitreten, die anspruchsvolle Anforderungen erfüllen, darunter die „politischen Kriterien“, zu welchen eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit gehört. Artikel 7 ist folglich für den Fall gedacht, den es eigentlich gar nicht geben dürfte: einen die gemeinsamen Grundwerte der EU missachtenden Mitgliedstaat. Die überzogen anmutende Bezeichnung des Artikel 7 als Nuklearwaffe ist wohl dieser Tatsache geschuldet, dass er prinzipiell Undenkbares sanktionieren soll.

Ein vorgeschalteter Rechtsstaatmechanismus blieb erfolglos

Um bei Anzeichen von Verletzungen der gemeinsamen Grundwerte durch einen EU-Mitgliedstaat nicht gleich zur ganz großen Keule des Artikel 7 greifen zu müssen, wurde im März 2014 die sog. Rahmenvorschriften zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union geschaffen, der offizielle Titel lautet: „EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips“. Er wurde insbesondere von der damaligen Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding, vorangetrieben, die mit Blick auf Ungarn, das seit 2010 ebenfalls wiederholt mit Angriffen auf die EU-Grundwerte auf sich aufmerksam macht, einen praktikablen Dialogmechanismus schaffen wollte. Dieser Rechtsstaatmechanismus begründet ein dreistufiges Verfahren, in welchem der „beschuldigte“ Mitgliedstaat in allen Etappen Gelegenheit hat, eventuelle Missverständnisse auszuräumen und seine Rechtsstaatskonformität vollumfänglich wiederherzustellen.

Diesen auf Dialog und möglichst partnerschaftlich-einvernehmliche, gesichtswahrende Problemlösung setzenden Mechanismus hat die EU-Kommission im Januar 2016 eingeleitet. Ihren kritischen Kurs gegenüber Polen stützte sie dabei auf die Gutachten der über jeden Zweifel erhabenen Venedig-Kommission, einer unabhängigen Einrichtung des Europarates zur rechtstaatlichen Beratung. Zwei ganze Jahre lang hat die Juncker-Kommission mit Warschau gerungen – ohne jedes Ergebnis. Weder Polens Regierung unter Beata Szydło, noch das PiS-dominierte Parlament, noch Staatspräsident Andrzej Duda – und schon gar nicht der starke Mann im Hintergrund, Jaroslaw Kaczynski – sind ernsthaft auf die Argumente, Aufforderungen, Vorschläge und Fristen der EU-Kommission eingegangen.

Nach all diesen erfolglosen Bemühungen hat die EU-Kommission nun im Dezember 2017 die Reißleine gezogen und die Einleitung des Artikel 7 EUV beantragt. Warschau wurde eine letzte Drei-Monats-Frist eingeräumt, um durch Rückkehr zur vollumfänglichen Rechtsstaatlichkeit das Verfahren noch abwenden zu können. Obgleich sich Polens neue Regierung unter Ministerpräsident Mateusz Morawiecki etwas umgänglicher gibt als die Vorgängerin, kann wohl kaum damit gerechnet werden, dass in Warschau ein veritabler Kurswechsel erfolgt. Dann wird es im Frühjahr 2018 ernst.

Wie könnte das Verfahren ausgehen?

Das nun beantragte Verfahren nach Artikel 7 ist zweistufig. Zunächst geht es um die Feststellung, „dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht“. Diese Feststellung ist vom Rat der Minister der Europäischen Union nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder vorzunehmen; das sind 22 Mitgliedstaaten. Zuvor aber hört der Rat den betroffenen Mitgliedstaat an.

Derzeit ist davon auszugehen, dass es – sollte Warschau die letzte Chance zur Umkehr erneut nicht nutzen – zu solch einer Feststellung kommen wird. Das Europäische Parlament votierte bereits dafür, Deutschland, Frankreich und weitere 13 Mitgliedstaaten unterstützen ebenfalls die Einleitung des Verfahrens.

Zu einem Stimmrechtsentzug Polens wird es aller Voraussicht nach aber dennoch nicht kommen. Denn die zweite, entscheidende Stufe des Verfahrens nach Artikel 7 verlangt die Einstimmigkeit im Europäischen Rat, der Versammlung der EU-Staats- und Regierungschefs, wenn sie definitiv feststellen, dass „eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat vorliegt.“ Erst wenn diese Feststellung einstimmig im Europäischen Rat erfolgt ist (der betroffene Staat stimmt hier selbstredend nicht mit), kann der Rat (der Minister) mit (qualifizierter) Mehrheit bestimmte Rechte des betroffenen Mitgliedstaates aussetzen, einschließlich der „Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaates im Rat“.

Die zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens erforderliche Einstimmigkeit im Europäischen Rat wird wohl nicht zu Stande kommen; denn Ungarns Regierungschef Victor Orban hat schon mehrfach sein Nein, sein Veto für solch eine Konstellation angekündigt. Der Kommission und ganz EU-Europa ist dies bekannt.

Welchen Sinn hat dann das Strafverfahren?

Man kann sich daher nun fragen, warum die Kommission mit Unterstützung des Europäischen Parlaments und zahlreicher Mitgliedstaaten dennoch die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7 ausgelöst hat. Befürchtet sie denn nicht, dass das absehbare Scheitern in der zweiten Stufe im Europäischen Rat sie und den gesamten Grundwerteschutz der EU als düpierter, machtloser, zahnloser Tiger dastehen lassen wird, als Lachnummer für Europas Gegner und Totengräber?

Doch wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am besten. Zum einen wäre bereits die Feststellung, dass in Polen „die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte [..] durch einen Mitgliedstaat besteht“ – auch ohne das sanktionierende Aussetzen des Stimmrechts – ein sehr klares Signal. Es könnte nicht nur Warschau, sondern auch anderen klarmachen, dass die EU im Kontext der derzeit virulenten (rechts)populistischen Europafeindlichkeit nicht mehr bereit ist, deren Anfeindungen schweigend zuzusehen und tatenlos hinzunehmen.

Zum anderen könnten Polen und andere angesprochene Mitgliedstaaten von Ideen, die derzeit im Brüssel und weiteren europäischen Hauptstädten ventiliert werden, schmerzlich betroffen werden. Denn zahlreiche Nettozahler unter den Mitgliedstaaten wollen im nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen (2020 bis 2026) die Mittel für die Strukturförderung deutlich kürzen. Polen, das derzeit aus Brüssel jährlich rund 7 Milliarden Euro erhält, hätte mit deutlichen geminderten Subventionen zu rechnen. Deutschland und Frankreich erwägen gar, die Vergabe von EU-Mitteln an den Respekt der Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen. Dass die polnische Regierung auf die Kürzung von Mitteln bzw. auf die Verhängung von Geldstrafen sehr schnell zu reagieren vermag, hat sich Ende November 2017 gezeigt. Der EuGH hatte in einem Eilverfahren ein Zwangsgeld von 100.000 € pro Tag angedroht, wenn der polnische Urwald Bialowieza europarechtswidrig weiterhin abgeholzt würde – einen Tag später hatte Polen reagiert und die Abholzung eingestellt.

Die derzeitigen Pläne zur Umstrukturierung des EU-Haushalts sind noch lange nicht beschlussreif. Aber sie deuten in eine Richtung, die denjenigen Mitgliedstaaten, die meinen, es mit den Grundwerten der EU nicht allzu ernst nehmen zu müssen, als letzte Warnung begreifen sollten: Bis hierhin und nicht weiter.

Der Beitrag Die EU verteidigt ihre Werte Polen gegenüber und zückt dabei ihre schärfste Waffe  erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Ein Wendepunkt für die EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik? https://maineuropa.de/ein-wendepunkt-fuer-die-eu-sicherheits-und-verteidigungspolitik Tue, 05 Dec 2017 16:02:20 +0000 https://maineuropa.de/?p=609 Am 13.11.2017 hat die EU einen wohl historischen Schritt in Richtung einer sicherheits-  und verteidigungspolitischen Union unternommen: 23 Mitgliedstaaten sind eine „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingegangen. Die Hohe Vertreterin der EU, Federica Mogherini, kommentierte: „Wir haben gerade etwas unterschrieben, das wir, aber auch der Rest der Welt, vor einem Jahr nicht […]

Der Beitrag Ein Wendepunkt für die EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik? erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Am 13.11.2017 hat die EU einen wohl historischen Schritt in Richtung einer sicherheits-  und verteidigungspolitischen Union unternommen: 23 Mitgliedstaaten sind eine „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingegangen. Die Hohe Vertreterin der EU, Federica Mogherini, kommentierte: „Wir haben gerade etwas unterschrieben, das wir, aber auch der Rest der Welt, vor einem Jahr nicht für möglich gehalten hätten“.

Was ist eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit?

Nach Artikel 42.6 des Lissabonner Vertrags können „Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen […] im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen […] eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Rahmen der Union“ begründen.“ Artikel 46 des EUV beschreibt das genaue Vorgehen im Rahmen einer PESCO (Permanent Structured Cooperation), die im Geiste des Lissabon-Vertrags zweifelsohne die Bildung einer Pioniergruppe, einer Avant Garde, zum Ziel hat.

Konkret haben sich die PESCO-Mitglieder zu 20 Zielen bekannt, wovon Nummer eins lautet, dass sie ihre Verteidigungsausgaben kontinuierlich erhöhen werden. Jeder PESCO-Staat muss außerdem an mindestens einem der derzeit 46 vorliegenden Projekte teilnehmen, die zum einen dem Ausbau der gemeinsamen zivilen Fähigkeiten dienen, beispielsweise beim Schutz der EU-Außengrenzen, und zum anderen die militärischen Fähigkeiten der GSVP sowie die Interoperabilität der europäischen Streitkräfte erhöhen sollen.

PESCO verfolgt somit an allererster Stelle das Ziel, den mitunter desolaten Zustand von Europas Streitkräften zu verbessern, Kapazitäten zu bündeln und zu integrieren, Investitionen anzuregen und durch gemeinsame Rüstungsprojekte die Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung zu effektivieren, sprich ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen.

Fragen an das PESCO-Abkommen

Die vier wichtigsten Fragen, die sich derzeit an PESCO stellen, lauten: Erstens, wenn 23 EU-Mitgliedstaaten PESCO eingehen und nur das Vereinigte Königreich, Dänemark, Malta, Portugal und Irland außen vor bleiben, was wird dann aus der Zielsetzung, eine Avant Garde zu schaffen, „die anspruchsvollere Kriterien“ und „Missionen mit höchsten Anforderungen“ im Blick hat? (Portugal und Irland planen übrigens, sich bis Jahresende ebenfalls der PESCO anzuschließen). Zwei Antworten bieten sich hier an. Zum einen kann man argumentieren, dass sich Deutschland mit seinem dezidiert inklusiven Ansatz gegenüber Frankreich, das sich sehr stark auf das Avant Garde-Konzept konzentrierte, letztendlich durchgesetzt hat. Frankreich jedoch braucht PESCO dringend, um seinen langjährigen Forderungen nach höheren militärischen Beiträgen der Partner vor allem im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus in Afrika (Mali, ZAR, Sahel) Aussicht auf konkrete Erfolge zu verschaffen. Deutschland wiederum, das sich in den letzten Jahren mehrfach zur Erhöhung seiner Verteidigungsausgaben verpflichtet hat, möchte nach dem Brexit auf gar keinen Fall als dann größte Militärmacht Europas dastehen, darum drang es auf einen inklusiven Ansatz und darauf, dass PESCO nicht ausschließlich militärische Projekte umfasst.

 „Wir haben gerade etwas unterschrieben, das wir, aber auch der Rest der Welt, vor einem Jahr nicht für möglich gehalten hätten“ (F. Mogherini)

Eine zweite Lesart der Tatsache, dass 23 Mitgliedstaaten PESCO wollen, könnte auch sein, dass alle 23 die Zeichen der Zeit erkannt haben: Angesichts wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen – sei es durch Russland, durch den Terror, durch die Lage in der nah- und mittelöstlichen Nachbarschaft oder sei es durch den Migrationsdruck vor allem aus Afrika – müssen sie alle mehr für ihre und Europas Sicherheit tun. Der brutale Druck des US-Präsidenten Donald Trump, die in Wales 2014 zugesagten zwei Prozent des BIP für Sicherheit und Verteidigung auch wirklich auszugeben, hat in dieser Lesart nur ein Übriges getan, um im PESCO-Rahmen diese Herausforderungen anzupacken.

Wem nützt PESCO?

Die zweite Frage lautet: Wem dient PESCO? Stärkt sie die EU und ihre GSVP oder stärkt sie vorrangig die NATO? Hier lautet die Antwort eindeutig: PESCO stärkt gleichermaßen beide sicherheits- und verteidigungspolitischen Akteure; denn weiterhin gilt die Maxime: one single set of forces, will heißen, dass die Fähigkeiten der EU- und NATO-Mitgliedstaaten sowohl der GSVP als auch der NATO – übrigens auch der UNO – unterstellt werden können, um internationale Missionen durchzuführen. Die Territorial-Verteidigung bleibt eindeutig außen vor. Allein die Arbeitsteilung je nach Anforderungen der Missionen bleibt offen. Wahr ist jedoch, dass das Ambitionsniveau einer PESCO der 23 derzeit vage bleibt.

Bis zur konkreten Implementierung von PESCO sind noch etliche Schritte zu gehen. So müssen sich die PESCO-Mitglieder in den nächsten Wochen entscheiden, welchen der 46 Projektvorschlägen, die derzeit auf dem Tisch liegen, sie sich anschließen wollen, an mindestens einem müssen sie sich beteiligen. Erst dann lässt sich auch das angestrebte Ambitionsniveau von PESCO präziser umreißen. Alle Projektvorschläge dienen der Fähigkeitsverbesserung durch intensivierte Zusammenarbeit und/oder der Schaffung neuer, gemeinsam aufzubauender Kapazitäten, beispielsweise bei der Cyberabwehr oder der Sattelitenausstattung zur Spionageabwehr und Verbesserung der nachrichtendienstlichen Aufklärung. Auch einige gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprojekte finden sich auf der Liste.

Kann PESCO gelingen?

Seit dem Gipfel von Bratislava vom September 2016 hat sich die EU dem Ziel verschrieben, mehr Sicherheit zu gewährleisten und zwar sowohl für ihre eigenen, durch Krisen, Terror und ungesteuerte Migration verunsicherten Bürger als auch für Nachbarregionen. Im Rahmen dieser neuen Agenda ist PESCO ein wichtiger, aber keineswegs der einzige Baustein. So konnte im Juni 2017, nach langjährigen, dem hartnäckigen britischen Widerstand geschuldeten Querelen, ein EU-Hauptquartier für „nicht-exekutive“ GSVP-Missionen eingerichtet werden. Der ebenfalls im Juni 2017 von der Europäischen Kommission vorgestellte Verteidigungsfonds soll jährlich 5 Mrd. € investieren, um Europas Verteidigungsfähigkeiten zu stärken, zwei Prozent dieser Summe sollen in PESCO-Projekte gehen.

Die EU auf dem Weg zu einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Union?

Derzeit ist noch offen, ob all diese wichtigen Projekte konkret und vollumfänglich umgesetzt werden. Sicher aber ist, dass wir einen Wendepunkt in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU beobachten. Dieser ist sowohl dem Brexit geschuldet, der der EU-27 neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, als auch – mehr noch – der neuen Sicherheitslage, die im Osten und Süden der EU deutlich prekärer geworden ist. Da seit Amtsantritt von Donald Trump größte Verunsicherung über die Verlässlichkeit der US-NATO-Politik (und der US-Außenpolitik insgesamt) herrscht, bleibt den Europäern gar nichts anderes übrig, als sich zu einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Union weiterzuentwickeln. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte diese Notwendigkeit nach dem desaströsen ersten Europabesuch des neuen US-Präsidenten im Mai 2017 in die vielzitierten Worte gegossen: „Die Zeiten, in denen wir uns auf andere völlig verlassen konnten, die sind ein Stück vorbei und deshalb kann ich nur sagen, wir Europäer müssen unser Schicksal wirklich in die eigene Hand nehmen“.

Erste Schritte sind inzwischen also getan. Nun müssen die PESCO-Staaten, allen voran Deutschland und Frankreich, noch die strategische Frage klären: Was wollen sie wo und mit wem, warum und wozu erreichen? Es könnte gut sein, dass dies die größte Hürde auf dem Weg zu einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Union darstellen wird.

Der Beitrag Ein Wendepunkt für die EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik? erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Ein Routine-Gipfel, der Erwartungen schürt https://maineuropa.de/ein-routine-gipfel-der-erwartungen-schuert Thu, 02 Nov 2017 18:00:00 +0000 https://maineuropa.de/?p=565 Der Europäische Rat vom 19. und 20.10.2017 hatte eine komplizierte Agenda unter schwierigen Verhältnissen abzuarbeiten. Denn etliche Teilnehmer waren eben abgewählt worden bzw. stehen vor schwierigen Regierungsbildungen zu Hause. Das trifft auf Deutschland, Österreich und Tschechien zu; oder sie stehen – wie Spanien wegen des ungeklärten katalanischen Unabhängigkeitsstrebens – unter gewaltigem Druck. Hinzu kommt der Brexit-Blues, […]

Der Beitrag Ein Routine-Gipfel, der Erwartungen schürt erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>
Der Europäische Rat vom 19. und 20.10.2017 hatte eine komplizierte Agenda unter schwierigen Verhältnissen abzuarbeiten. Denn etliche Teilnehmer waren eben abgewählt worden bzw. stehen vor schwierigen Regierungsbildungen zu Hause. Das trifft auf Deutschland, Österreich und Tschechien zu; oder sie stehen – wie Spanien wegen des ungeklärten katalanischen Unabhängigkeitsstrebens – unter gewaltigem Druck. Hinzu kommt der Brexit-Blues, der derzeit die EU durchflutet.

An diesen Rahmenbedingungen gemessen, hat der Europäische Rat routiniert seine Kompromissfindungs- und Vertagungsarbeit geleistet, was allerdings die Erwartungen an den nächsten Gipfel im Dezember in die Höhe schraubt.

Die zentralen Gipfelergebnisse

Zunächst zu den zentralen Gipfelergebnissen: Der Europäische Rat konnte sich nicht auf einen Abbruch der Beitrittsgespräche mit der Türkei einigen; damit zeigte er deutlich, dass er sich nicht von im deutschen Bundestagswahlkampf geäußerten Position in die Pflicht nehmen lässt. Bekanntlich hatten sich die beiden Kanzlerkandidaten Merkel und Schulz während ihres TV-Duells vom 3.9.2017 völlig unerwartet für einen offiziellen Abbruch der EU-Türkei-Beitrittsgespräche ausgesprochen.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats findet sich unter Punkt 17 nun der lapidare Satz: „Der Europäische Rat führte eine Aussprache über die Beziehungen zur Türkei.“ In der Presse wird berichtet, dass Merkel eine Debatte zu den Beitrittshilfen durchsetzen konnte, die die EU im Umfang von rund vier Milliarden Euro bis 2020 an die Türkei leistet. Diese Gelder könnten nun umgewidmet werden, etwa für Flüchtlingshilfen; sie sollen aber weiterhin der Türkei zu Gute kommen.

Hier ist bereits die enge Verknüpfung zwischen der Frage des Türkei-Beitritts und dem Thema Migration und Flüchtlinge sichtbar. So gibt der Europäische Rat ein  „uneingeschränktes Bekenntnis zu unserer Zusammenarbeit mit der Türkei auf dem Gebiet der Migration und zur Unterstützung für den westlichen Balkan“ ab. Weiterhin bekennt sich der Europäische Rat zum Ziel der „Sicherstellung der vollständigen Kontrolle der Außengrenzen“ und strebt „deutlich verstärkte Rückführungen“ abgelehnter Asylbewerber an.

Mit Blick auf die Zukunft möchte der Europäische Rat „so bald wie möglich ‚Zurück zu Schengen‘“ gelangen und in der ersten Jahreshälfte 2018 einen Konsens zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erzielen. Das „digitale Europa“ nimmt in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats breiten Raum ein.

Die EU-27 auf dem Weg zu einer Sicherheits- und Verteidigungsunion?

In der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, dem neuen und großen Zukunftsprojekt der EU, werden „erheblichen Fortschritte“ bei der Realisierung der sog. Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO, Permanent Structured Cooperation, nach Artikel 46 EUV) begrüßt. Da einige Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland und Frankreich, hier in den letzten Monaten vorangeprescht sind, stellt der Europäische Rat in Aussicht, dass „die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit noch vor Ende des Jahres eingeleitet werden [könnte], mit dem Ziel […] der Einleitung erster Projekte.“

Das ist in der Tat beachtlich und scheint zu belegen, dass die EU angesichts von Brexit und Trump tatsächlich ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik vermehrt selbst in die Hand nehmen will, wie unter anderem von Kanzlerin Merkel in ihrer inzwischen berühmten Truderinger Rede vom 28. Mai 2017 gefordert.

Damals hatte Angela Merkel in Reaktion auf zahlreiche Affronts des amtierenden US-Präsidenten gegen die EU und die NATO gesagt: „Die Zeiten, in denen wir uns auf andere völlig verlassen konnten, die sind ein Stück vorbei und deshalb kann ich nur sagen, wir Europäer müssen unser Schicksal wirklich in unsere eigene Hand nehmen“. Ex-Außenminister Joschka Fischer hat diesen Merkel’schen Aufruf trefflich als “Geist von Trudering“ gewürdigt (Süddeutsche Zeitung, 9.6.2017). Zwar wird es noch ein langer, ein sehr langer Weg zu einer veritablen EU- Sicherheits- und Verteidigungsunion sein; dennoch sind hier zweifelsohne Fortschritte und eine neue Entschlossenheit festzustellen.

Brexit-Verhandlungen – keine Lösung in Sicht

Obgleich im Vorfeld der Europäischen Ratstagung viel über Brüsseler Zugeständnisse an die schwer angeschlagene britische Premierministerin Theresa May die Rede war, sind diese nur äußerst dezent ausgefallen. In der „Artikel-50-Formation“ – so heißen die Beratungen der 27 EU-Staats- und Regierungschefs nun, wenn es um den Brexit geht – wurden „Fortschritte“ und „einige Fortschritte“ in Bezug auf den Rechtsschutz von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich (und umgekehrt) sowie mit Blick auf die irische Grenzfrage begrüßt.

Da die finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens der EU gegenüber „sich […] noch nicht in einer festen und konkreten Zusage des Vereinigten Königreichs zur Begleichung all dieser Verpflichtungen niedergeschlagen“ haben, möchte der Europäische Rat derzeitig noch nicht in die zweite Phase der Verhandlungen eintreten, die die künftigen Handelsbeziehungen regeln soll. Man konzediert den Briten lediglich, „interne vorbereitende Beratungen aufzunehmen“.

Im Dezember muss der Europäische Rat mehr liefern als letzte Woche

Einige der wesentlichen Entscheidungen wurden auf den kommenden Dezembergipfel verschoben. Nun ist es eine äußerst gängige Praxis des Europäischen Rats, strittige Themen zu vertragen, um bis zum nächsten Treffen Schnittstellen für gemeinsames Handeln zu identifizieren und an Kompromissen zu feilen. Das macht EU-Politik ja so mühsam, zeitintensiv und kleinteilig. Diesmal jedoch ist diese Strategie hochgradig gerechtfertigt, wegen  – wie bereits vermerkt – ungewisser Regierungsbildungen in einigen Mitgliedstaaten.

Auf dem Dezembergipfel aber sollte der Europäische Rat mehr liefern als letzte Woche. Er muss den neuen Pro-EU-Elan nutzen, der sich nach den Wahlen in den Niederlanden und vor allem in Frankreich entwickelt hat. Er muss – um in Jean-Claude Junckers Sprachbildern seiner Rede zur Lage der Union vom vergangenen September zu bleiben – den Wind in Europas Segeln nutzen, die Leinen losmachen und die Segel setzen. Das Fenster der Möglichkeiten werde nicht ewig offenbleiben, warnte er. Wie Recht er hatte angesichts neuer Gefahren wie Separatismus und Rechtsruck in einigen Mitgliedstaaten.

So gilt immer wieder aufs Neue Jean Monnets Diktum: „Europa wird sich in Krisen erschaffen und es wird in den zahlreichen Lösungen bestehen, dies es für diese Krisen findet“. Sinnlos also auf noch günstigere Winde zu warten, um EU-Europa zu festigen und zu stärken. Der richtige Zeitpunkt ist jetzt.

 

Der Beitrag Ein Routine-Gipfel, der Erwartungen schürt erschien zuerst auf mainEUropa.

]]>